Mit der neuen Grundschulordnung sollen Noten in den Grundschulen abgeschafft werden – es sei denn, die Schulkonferenz entscheidet anders. Die Schulkonferenz setzt sich an Grundschulen aus der gleichen Anzahl an Vertreterinnen der Lehrkräfte und der Eltern zusammen – Beschlüsse werden an Grundschulen immer nach dem Mehrheitsprinzip wirksam. In ihrer Ursprungsfassung entsprach die neue Grundschulordnung diesen Regelungen – und in der Ursprungsfassung wurde sie u.a. den Landeselternbeiräten im Rahmen der Anhörung präsentiert.
Erst jetzt, nachdem die neue Grundschulordnung veröffentlicht wurde, wurde bekannt, dass ein neuer Passus (im § 6 Absatz 3) im Nachherein hinzugefügt wurde: „Ein Beschluss (gemeint ist hier die Beibehaltung der Notenzeugnisse) kommt nur zustande, wenn ihm die Mehrzahl der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte in der Schulkonferenz oder ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zustimmt.“
„Mit Entsetzen mussten wir feststellen, dass ohne jegliche Diskussion und Begründung in der verabschiedeten Grundschulordnung der o.g. Satz eingefügt worden ist. Die Ministerin scheint sich bewusst zu sein, dass die Mehrheit der Grundschuleltern sich weiterhin Notenzeugnisse für die Jahrgangsstufen 3 und 4 wünscht. Soll durch diese nachträgliche Einfügung verhindert werden, dass die Schulkonferenzen sich für die Beibehaltung von Noten entscheiden und es deutlich wird, dass die Mehrheit der Eltern nicht die angestrebten Reformen unterstützen?“ kritisiert Dr. Katrin Engeln, Vorsitzende des LEB.
„Es ist ein Unding, wie hier der Elternwille mit Füßen getreten wird. Und gleichzeitig liegt uns hier wieder einmal ein Paradebeispiel dafür vor, was die Landesregierung SH unter „Dialog“ versteht. Außerdem dürfte die Grundschulordnung rechtlich nicht haltbar sein – denn sie hebelt das im Schulgesetz SH verankerte Mehrheitsprinzip der Schulkonferenzen an Grundschulen aus“, sagte Astrid Schulz-Evers, Vorsitzende des SHEV.
„Wir fordern, dass Elternrechte, sowie sie im Schulgesetz verankert sind, nicht eingeschränkt werden. Eltern müssen als vollwertige Mitglieder der Schulkonferenz wahrgenommen werden – ohne politische bedingte Einschränkungen Ihrer Verantwortung“, so Dr. Engeln und Schulz-Evers abschließend.
Aussender: Landeselternbeirat der Grundschulen/Förderzentren SH, Schleswig-Holsteinischen Elternvereins
Ansprechpartner: Astrid Schulz-Evers
Redaktion: Torben Gösch