Zum Unicef Report 2014 erklärt der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek: „Kinderrechte bilden die Grundlage für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen auf der ganzen Welt. Sie sind für uns alle der Maßstab dafür, wie wir kindergerechte Lebensbedingungen schaffen können.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Förderung ihrer Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung ihrer Persönlichkeit sowie auf Schutz und Beteiligung. Damit diese Rechte von Kindern und Jugendlichen noch besser zur Geltung kommen, unterstütze ich die Forderung nach einer Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.
Dazu gehört, Kinder früh entsprechend ihrer Bedarfe zu fördern und ihnen Raum für gemeinsames Lernen mit Gleichaltrigen zu bieten. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung und verbindliche, einheitliche Qualitätsstandards für die Betreuungsangebote sind ein zentraler Baustein dieser Förderung.
Basis einer guten Kinder- und Jugendpolitik ist es, Kinder und Jugendliche umfassend vor Gewalt zu schützen. Das Bundeskinderschutzgesetz war ein wichtiger Schritt für die Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren – angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht. Wir werden den Kinderschutz kontinuierlich verbessern. Deswegen evaluieren wir das Bundeskinderschutzgesetz umfassend und werden dem Bundestag bis Ende 2015 hierzu einen Bericht vorlegen. Die Ergebnisse der Evaluation werden in die Weiterentwicklung des Bundeskinderschutzgesetzes einfließen.
Ebenso gehört zur Stärkung der Kinderrechte, Familien und ihre wirtschaftliche Stabilität in Zeit der Familiengründung zu fördern, damit Kinder in einem sozial sicheren Umfeld aufwachsen können. Dies erreichen wir zum Beispiel mit dem neuen ElterngeldPlus, das die Eltern künftig besser unterstützt, die in den ersten Lebensmonaten des Kindes gemeinsam das Kind betreuen und in Teilzeit arbeiten.
Kinderrechte in der Kinder- und Jugendpolitik bedeuten auch, Kinder und Jugendliche direkt nach ihrer Meinung und ihren Vorstellungen zu fragen. Wir werden deshalb gemeinsam mit Jugendlichen einen Jugend-Check entwickeln, der überprüft, ob die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden Maßnahmen berücksichtigt werden.“
Aussender: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Redaktion: Torben Gösch