Zum 3. Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima erklärt – Bundesumweltministerin Barbara Hendricks…

Vor drei Jahren, am 11. März 2011, ereignete sich in Japan mit dem bislang stärksten Seebeben und dem hierdurch ausgelösten Tsunami eine schreckliche Naturkatastrophe, durch die viele Tausende Menschen ihr Leben verloren haben oder verletzt wurden. Im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi kam es in der Folge zur Kernschmelze und damit zur Freisetzung großer Mengen an Radioaktivität mit verheerenden Folgen für Mensch und Natur. Die Bewältigung dieser Katastrophe wird Japan noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen.

Heute gedenken wir der vielen Opfer der Naturkatastrophe und deren Folgen in Japan vor drei Jahren. Naturereignisse lassen sich nicht vermeiden. Aber wir müssen alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um die Folgen solcher Ereignisse so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört in einem besonderen Maße, die Sicherheit von Atomkraftwerken zu gewährleisten, solange solche auf Basis des geltenden Rechts noch betrieben werden dürfen Dem räume ich höchste Priorität ein. Die Ereignisse in Fukushima haben uns 25 Jahre nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl erneut die Risiken vor Augen geführt, die mit der Nutzung der Atomenergie verbunden sind – und dass das so genannte Restrisiko nicht nur ein rein theoretisches Risiko ist. Fukushima hat auf traurige und erschreckende Weise erneut deutlich gemacht, dass der schnellstmögliche Ausstieg aus der Atomenergienutzung und das nachdrückliche Vorantreiben der Energiewende der richtige Weg sind.

In Fukushima stellen aktuelle Probleme wie austretendes radioaktives Wasser, mögliche Kontaminationen des Meeres sowie Leckagen im Containment, das den radioaktiven Kern von der Umwelt trennt, den Betreiber und die japanische Aufsichtsbehörde vor immense Herausforderungen. Die japanische Regierung hat sich im letzten Jahr an die internationale Staatengemeinschaft sowie internationale Organisationen gewandt, sich an der Entwicklung technischer Vorschläge zur Lösung dieser Probleme zu beteiligen. Das Bundesumweltministerium hat unmittelbar darauf Ende letzten Jahres einen Workshop ausgerichtet, bei dem ein erster Austausch zwischen japanischen und deutschen Experten insbesondere zur Bergung der beschädigten Brennelemente aus den Reaktoren am Standort Fukushima erfolgte. Neben der weiteren Hilfestellung zur Stärkung des damit eingeleiteten Expertenaustauschs wollen Deutschland und Japan ihre bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes einschließlich eines vertieften Informationsaustauschs intensivieren.

Die Katastrophe von Fukushima hatte auch weitreichende Folgen für die Atomenergiepolitik in Deutschland. Nach dem im breiten Konsens beschlossenen Atomausstieg besitzen heute noch neun der zuvor 17 AKW eine Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Nach und nach werden auch diese bis zum Jahr 2022 vom Netz gehen. Alle deutschen Atomkraftwerke wurden unmittelbar nach den Ereignissen in Fukushima umfangreichen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen. Auch auf europäischer Ebene wurden so genannte Stresstests durchgeführt, mit denen die Anlagen und eine Einschätzung ihrer Robustheit u. a. gegen externe Ereignisse wie Erdbeben oder Überflutung überprüft wurden. Zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem europäischen Stresstest wurden nationale Aktionspläne beschlossen. Der deutsche Aktionsplan wird derzeit gemeinsam von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie den Betreibern umgesetzt, jährlich aktualisiert und veröffentlicht.

Im Rahmen der Aufarbeitung der Ereignisse in Fukushima hat die Strahlenschutzkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums, ganz aktuell empfohlen, dass die für den Notfallschutz zuständigen Bundes- und Länderbehörden neue, erweiterte Planungsgebiete für die zentralen Katastrophenschutzmaßnahmen Evakuierung, Verbleiben in Gebäuden und Jodblockade festlegen. Diese Empfehlungen berücksichtigen äußerst unwahr-scheinliche schwere Unfälle in Kernkraftwerken, zum Beispiel erhebliche Freisetzungen von Radioaktivität als Folge eines Containment-Versagens.

Die Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten, ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe.Deshalb muss die Sicherheitstechnik in den Anlagen auch während der verbleibenden Betriebs-dauer konsequent weiterentwickelt werden. Eine weitere Lehre aus Fukushima ist, dass Katastrophenschutzplanungen unabhängig von kerntechnischen Eintrittswahrscheinlichkeiten stattfinden müssen. Die aktuellen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission sind daher ein geeigneter Ansatz für Notfallplanungen bei Unfällen in Kernkraftwerken.

Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Das Bundesumweltministerium wird daher die gerade beschlossenen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission in einem nächsten Schritt an die Innenministerkonferenz weiterleiten und sich gleichzeitig auch für eine Harmonisierung von Maßnahmen und Verhaltensempfehlungen zum Katastrophenschutz auf europäischer Ebene einsetzen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz