Berlin (DAV). In einem Interview mit dem Magazin „Der Spiegel“ hat der neue Bundesjustizminister Heiko Mass angekündigt, bis zu einer Prüfung der EU-Richtlinie die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht „auf Eis zu legen“. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt dies ausdrücklich. Der DAV teilt die grundsätzlichen Vorbehalte gegen eine flächendeckende und anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Daher ist es ratsam, die EU-Richtlinie in Deutschland so lange nicht umzusetzen, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Unabhängig davon hat der DAV immer gefordert, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, die Richtlinie zu ändern.
„Es ist erfreulich, dass der EuGH die EU-Richtlinie kritisch unter die Lupe nimmt. Bis zu einer Entscheidung ist jede nationale Umsetzung sinnlos“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. Dadurch könnte gewährleistet werden, dass dies nicht erst in einem späteren Schritt die nationalen Verfassungsgerichte bei den nationalen Umsetzungen tun. „Je intensiver ein Eingriff in die Bürger- und Freiheitsrechte erfolgt, desto größer ist die Verpflichtung des Staates, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen“, so Ewer weiter.
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hatte im Dezember vergangenen Jahres die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Verstoß gegen europäische Grundrechte kritisiert. Im vergangenen Jahr hatte unter anderem auch der Verfassungsgerichtshof in Wien einen Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Frage der Grundsrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie gefasst. Darin hatte er Zweifel an der Gültigkeit der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie insbesondere unter dem Aspekt einer Unvereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta (Schutz personenbezogener Daten) geäußert.
Pressesprecher Swen Walentowski, www.anwaltverein.de