In den vergangenen Monaten machte sich „Hamburgs schillernster Unternehmer“ (wie sich der CEO der so genannten Handelsmarke „Care Energy“, Herr Martin Kristek, gerne in der Öffentlichkeit darstellen lässt) vor allem durch seine verwirrenden „Puzzlespielchen“ rund um seine Unternehmensstrukturen bemerkbar. Neben Bußgeldern der Bundesnetzagentur, Ermittlungen des Bundesjustizministeriums, umfangreicher negativ-Publicity (unter anderem in Medien wie dem Spiegel, ZDF oder dem Handelsblatt) und Verfahren wegen Missbrauchs eines Senatoren- und eines Professorentitels, gab sich der Hamburger DJ vor allem als eine Art Robin Hood der Energiewende aus.
In den seit Januar 2013 bekannten Kalkulationen der Care Energy wurden die tatsächlichen Preisbestandteile des Stroms überhaupt nicht berücksichtigt, Kristek wies in einem Interview z. B. eine reduzierte EEG-Abgabe aus. Das Ergebnis zeigte sich nachdem zahlreiche Netzbetreiber die Netzzugänge für die Kunden der Care Energy aufgrund offener Zahlungen sperrte, woraufhin diese zunächst in die jeweilige Grundversorgung zurück fielen. Unseren Angaben zur Folge stehen mittlerweile mehrere Millionen Euro allein an EEG-Abgaben zur Zahlung offen, welche Kristek in seiner Funktion als CEO von Care Energy trotz bestehender Urteile bisher nicht bedient haben soll.
In einer aktuellen Pressemitteilung sorgt Care Energy nun erneut für Verwirrung und vor allem Unverständnis auf den Energiemärkten. So sollen seitens der Bundesnetzagentur sämtliche Ermittlungen gegen die einzelnen Unternehmen der Care Energy fallen gelassen worden sein. Care Energy versucht nun scheinbar öffentlich aus dieser Situation Kapital zu schlagen und möchte wohl den lädierten Ruf durch die Verbreitung der bisher nur anteiligen Informationen verbessern. Den Höhepunkt erreicht das erneute „Mediengeplänkel“ des angeblichen Senators oder auch Professor Martin Kristek, alias DJ Columbus, mit der folgenden Bekanntmachung auf der Facebookseite von Care Energy…
„Damit sind auch die letzten Urteile des Landgericht Hamburg gegen mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG wo diese zur Zahlung der EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetriebe Amprion, 50Hertz und Tennet verpflichtet wäre, vollkommen ausgehebelt. Es ist und bleibt spannend.“
Eine anschließende Presseanfrage unserer Redaktion gegenüber der Bundesnetzagentur gab allerdings Aufschluss bezüglich der tatsächlichen Begebenheiten. Tatsächlich bleibt es weiter spannend, damit hat Care Energy zumindest schon einmal eine Tatsache beschrieben. Allerdings bleibt es vor allem spannend, wie lange der CEO der Care Energy dieses „Katz- und Mausspielchen“ mit der Öffentlichkeit noch weiter treiben kann.
Nachfolgend der Originaltext der Bundesnetzagentur:
„Die Bundesnetzagentur hatte im März 2012 wegen der Nichtvornahme der Anzeige bezüglich der Belieferung von Haushaltskunden nach § 5 EnWG ursprünglich gegenüber folgenden Unternehmen der MK-Gruppe jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet: mk-Group Holding GmbH, mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG, mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG sowie mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG.
Ursächlich hierfür war, dass zum damaligen Zeitpunkt und unter Zugrundelegung der damals bekannten Informationen über das Vertriebskonzept der MK-Gruppe nicht deutlich erkennbar war, welches Unternehmen gemäß § 5 EnWG die Aufgabe der Versorgung von Haushaltskunden mit Energie durchführte. Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass diese Tätigkeit nach der Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur durch das Unternehmen mk-power ausgeübt wird und mk-power somit auch der Adressat der Anzeigepflicht nach § 5 EnWG ist. Dementsprechend wurde Herr Kristek zur unterlassenen §5-Anzeige durch das Unternehmen mk-power im April förmlich durch die Beschlusskammer 6 angehört und schließlich im Juni 2013 mit einem Bußgeld belegt. Die Verfahren gegen die übrigen Unternehmen wurden mit interner Verfügung vom 12.04.2013 jeweils eingestellt.
Nachdem gegen das verhängte Bußgeld Rechtsmittel eingelegt wurde, ging das Verfahren in die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf über. Diese prüft derzeit noch, ob sie der Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur folgt. Ist dies der Fall, so wird das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf fortgeführt.
Zu der Frage, ob die Bundesnetzagentur anderweitig gegen eines der von Ihnen aufgeführten Unternehmen ermittelt, können wir uns nicht äußern. Generell gilt, dass die Bundesnetzagentur, sobald in Verfahren Entscheidungen getroffen wurden, diese publiziert.
Auch zu der Frage, ob und in welchem Umfang künftig eine Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage besteht, können wir uns nicht äußern, da hierüber weiterhin gesonderte zivilrechtliche Gerichtsverfahren anhängig sind.
Einstweilige Verfügungen gegen die Bundesnetzagentur wurden nicht erwirkt.“
Bewertet man die tatsächlichen Hintergründe gegenüber zahlreicher Pressemeldungen der Care Energy, so muss man sich die Frage stellen, ob der angebliche „Robin Hood der Energiewende“ die zugrunde liegenden Märchen vertauscht habe. Leicht wird der Eindruck erweckt, dass Kristek eher dem „Baron von Münchhausen“ nacheifern würde. Wahrscheinlich ist aber eher, dass Kristek nun nicht auch noch wegen dem Missbrauchs eines Baron-Titels vor Gericht stehen möchte, was die Hallo-Holstein-Redaktion sehr gut nachvollziehen kann…
Hallo Holstein! Die Redaktion.
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