Die europäische Bankenunion nimmt Form an: Finanzminister beschließen europäische Bankenaufsicht

Die EU-Finanzminister kamen am 14./15. Oktober 2013 in Luxemburg im Rahmen der Eurogruppe und des ECOFIN zusammen, um sich unter anderem mit dem Aufbau der europäischen Bankenunion zu befassen. Dabei wurde der erste Baustein beschlossen: die europäische Bankenaufsicht.

 

Europäische Bankenaufsicht: Abschluss

Die erste Etappe hin zur europäischen Bankenunion ist zurückgelegt mit dem Abschluss der Verhandlungen zum einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus (SSM – Single Supervisory Mechanism). Damit kann die Europäische Zentralbank (EZB) nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten in einem Jahr ihre Arbeit als europäische Bankenaufsicht aufnehmen.

 

Mit dem Start des SSM sind eine Bewertung der Bankbilanzen und ein Stresstest verbunden, mit dem die Krisenfestigkeit der europäischen Banken geprüft wird. Es ist wichtig, dass dieser Stresstest glaubwürdig ist. Das bedeutet, dass die Kriterien klar, eindeutig und streng sein müssen. Der Präsident der EZB, Mario Draghi, hat beim letzten IWF-Treffen in Washington unterstrichen, dass die europäischen Banken in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht haben. Ein konsequenter Stresstest kann das Vertrauen in den europäischen Bankensektor weiter stärken.

Wenn der Stresstest Kapitallücken aufzeigt, müssen diese geschlossen werden, und zwar nicht zulasten des Steuerzahlers, sondern zuerst zu Lasten der Eigentümer und Gläubiger. Erst nach einer angemessenen Beteiligung des Privatsektors kommen staatliche Rekapitalisierungsmaßnahmen in Betracht. Wenn ein Mitgliedstaat mit der Unterstützung seiner Banken finanziell überfordert ist, kann er Hilfe durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) beantragen.

Europäischer Bankenabwicklungsmechanismus: Intensive Verhandlungen

Auch der zweite Baustein der europäischen Bankenunion stand auf der Tagesordnung von Eurogruppe und ECOFIN: der einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM – Single Resolution Mechanism).

Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, dass hier ein Mechanismus gefunden wird, der eine rechtzeitige, effektive und effiziente Abwicklung von Finanzinstituten ermöglicht. Eine Lösung ist notwendig, die rechtssicher ist und die Haushaltshoheit der Mitgliedstaaten wahrt. Zudem gilt es, Fehlanreize zu vermeiden. Auch wenn die Aufsicht über die Banken zukünftig eine europäische sein wird, wird die Geschäftstätigkeit der Banken weiterhin zu einem guten Teil durch nationale Wirtschaftspolitik beeinflusst werden. Deshalb darf es keine Vergemeinschaftung von Bankrisiken und Altlasten zu Lasten der Steuerzahler geben. Soweit die Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger der Banken sowie durch Bankenabgaben gespeiste nationale Bankenrestrukturierungsfonds nicht ausreichen, müssen betroffene Mitgliedstaaten selbst für die Kosten einer Bankenrettung aufkommen, damit der Anreiz für eine nachhaltige nationale Wirtschaftspolitik erhalten bleibt.

Europäische Richtlinien zur Restrukturierung und Einlagensicherung im Trilog

Begleitend zum Aufbau von SSM und SRM ist es wichtig, dass die Verhandlungen der Restrukturierungsrichtlinie (BRRD – Bank Recovery and Resolution Directive) und der Einlagensicherungsrichtlinie (DGS – Deposit Guarantee Schemes) vorankommen, die im Moment im sogenannten Trilog (zwischen Ministerrat, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament) stattfinden. Nur wenn alle vier wichtigen Elemente der Bankenunion umgesetzt werden, kann das Vertrauen in die Eurozone weiter gestärkt werden, denn die verschiedenen Teile greifen ineinander und bedingen einander.

Dem Prinzip der Lastenteilung zwischen privaten Gläubigern und der öffentlichen Hand und dem Schutz der Steuerzahler kommt dabei besondere Bedeutung zu. Dies soll zum einen sichergestellt werden durch den Aufbau von nationalen Bankenrestrukturierungsfonds, die durch Abgaben der Banken finanziert werden. Zum anderen durch klare Bail-In-Regeln, also Regeln dazu, wie die privaten Eigentümer und Gläubiger sich an Rettungsaktionen von Banken beteiligen müssen. Im Falle einer Krise sollen soweit wie irgend möglich nicht die Steuerzahler, sondern die privaten Investoren, also die, die auch die Gewinnchancen hatten, für die Verluste einer Bank haften.

Lage der Eurozone: Status Quo

Die Lage der Programmländer (Länder, die sich in einem Finanzhilfeprogramm befinden) stand ebenfalls auf der Tagesordnung der Eurogruppe. Irland und Spanien befinden sich klar auf dem Weg, ihre Programme erfolgreich abzuschließen.

Bundesfinanzministerium