Feuerwehr gibt Sicherheitsregeln zum Osterfeuer

Durch das Abbrennen von Osterfeuern wird in vielen

Ortschaften mit Unterstützung der Feuerwehr auch Brauchtumspflege

betrieben. In den zurückliegenden Jahren wurde dieser schöne Brauch

verstärkt wieder aufgegriffen. Leider wird das so genannte

Brauchtumsfeuer oftmals mit der bequemen Beseitigung des Baumschnitts

und anderer Gartenabfälle sowie Restmüll verwechselt.

 

„Vereinzelt hat es bei diesen Veranstaltungen immer wieder Unfälle

und andere Schadensfälle mit hohen Sach- oder Personenschäden

gegeben“, warnt Landesbrandmeister Detlef Radtke, Vorsitzender des

Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein.

 

Die Feuerwehr gibt folgende Sicherheitsregeln und bittet um

Beachtung:

 

*Auflagen der zuständigen Behörde einholen und Auflagen beachten

 

*Absprache mit der örtlich zuständigen Feuerwehr

 

*Erst an dem Tag, an dem das Feuer entzündet werden soll, das

Material aufschichten oder umschichten, so können vor allem

Kleintiere, die dort Unterschlupf gesucht haben, flüchten

 

*Zum Schutz der Umwelt nur unbehandeltes Holz, trockenes Baum- und

Strauchwerk verbrennen

 

*Genügend Sicherheitsabstand einhalten zu Gebäuden, Wäldern,

öffentlichen Verkehrsflächen, Wohngebieten

 

*Sperrmüll, Reifen oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt

werden

 

*Keine Brandbeschleuniger als Hilfsmittel für das Anzünden

benutzen

 

*Das offene Feuer muss ständig beaufsichtigt werden

 

*Sicherheitsabstände zum Osterfeuer bzw. zur Glut festlegen

 

Im Falle eines Notfalles oder Brandes sofort die Feuerwehr üben

Notruf 112 alarmieren.

 
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein