Durch das Abbrennen von Osterfeuern wird in vielen
Ortschaften mit Unterstützung der Feuerwehr auch Brauchtumspflege
betrieben. In den zurückliegenden Jahren wurde dieser schöne Brauch
verstärkt wieder aufgegriffen. Leider wird das so genannte
Brauchtumsfeuer oftmals mit der bequemen Beseitigung des Baumschnitts
und anderer Gartenabfälle sowie Restmüll verwechselt.
„Vereinzelt hat es bei diesen Veranstaltungen immer wieder Unfälle
und andere Schadensfälle mit hohen Sach- oder Personenschäden
gegeben“, warnt Landesbrandmeister Detlef Radtke, Vorsitzender des
Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein.
Die Feuerwehr gibt folgende Sicherheitsregeln und bittet um
Beachtung:
*Auflagen der zuständigen Behörde einholen und Auflagen beachten
*Absprache mit der örtlich zuständigen Feuerwehr
*Erst an dem Tag, an dem das Feuer entzündet werden soll, das
Material aufschichten oder umschichten, so können vor allem
Kleintiere, die dort Unterschlupf gesucht haben, flüchten
*Zum Schutz der Umwelt nur unbehandeltes Holz, trockenes Baum- und
Strauchwerk verbrennen
*Genügend Sicherheitsabstand einhalten zu Gebäuden, Wäldern,
öffentlichen Verkehrsflächen, Wohngebieten
*Sperrmüll, Reifen oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt
werden
*Keine Brandbeschleuniger als Hilfsmittel für das Anzünden
benutzen
*Das offene Feuer muss ständig beaufsichtigt werden
*Sicherheitsabstände zum Osterfeuer bzw. zur Glut festlegen
Im Falle eines Notfalles oder Brandes sofort die Feuerwehr üben
Notruf 112 alarmieren.
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein