Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“

Vielfalt ist nicht nur ein wohlklingender Begriff, sondern handfester Wirtschaftsfaktor. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Offenheit einer Gesellschaft, Toleranz und Freiheit gerade für kreative Talente entscheidende Faktoren sind, wenn es um die Wahl des Lebensmittelpunktes geht. Wir sehen dies in Berlin. Hier gibt es viele kreative Köpfe, weil das tägliche Leben von Vielfalt geprägt ist. Zugleich erreichen uns alarmierende Befunde, dass viele Menschen Angst davor haben, aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert zu werden.

Deutschland hat sich einer aktuellen Studie der Europäischen Grundrechteagentur zufolge sogar negativ hervorgetan: 27 Prozent der befragten Werktätigen halten ihre sexuelle Orientierung oder Gender-Identität stets verborgen. Der EU-Durchschnitt liegt bei – gleichfalls zu hohen! – 23 Prozent. Ein Zeichen der Wertschätzung für jede Form der Vielfalt zu setzen, ist daher ein menschlich-soziales, aber auch ein wirtschaftliches Gebot.

 

Zum Hintergrund:

Die „Charta der Vielfalt“ ist vor fünf Jahren als Initiative von Unternehmen gegründet worden. Vorbild ist die französische Charte de la diversité. Das Ziel ist, vorurteilsfreie Arbeitsumfelder zu schaffen – und zwar im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Vielfalt. Am Mittwoch, dem 28. August, wird die Bundesjustizministerin die Charta im Bundeskanzleramt unterzeichnen.

Das Bundesjustizministerium wird im Rahmen der Charta:

1. eine Organisationskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist. Das BMJ schafft die Voraussetzungen dafür, dass Vorgesetzte wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt den Führungskräften bzw. Vorgesetzten eine besondere Verpflichtung zu.

2. Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserem Leistungsanspruch gerecht werden.

3. die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Behörde anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertschätzen und für die Institution gewinnbringend einsetzen.

4. die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen.

5. über die Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben.

6. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversity informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einbeziehen.

Den ganzen Wortlaut der Charta sowie weitere Hintergrundinformationen finden Sie unter www.charta-der-vielfalt.de

Bundesministerium der Justiz