OH-Strandbereiche Brodau und Rettin / Schwerste Verletzung durch zurückgelassene Grillkohle

Lübeck – Am Sonntag (07.07.) kam es an zwei Strandabschnitten bei drei Menschen zu erheblichen Verbrennungen im Fuß- und Handbereich. Die Ursache war jeweils zurückgelassene Grillkohle, welche nur leicht mit Sand abgedeckt war.

Gegen 10.45 Uhr wurden Rettungskräfte und Polizei zum Strandabschnitt in Höhe des Ruheforstes Brodau gerufen. Ein knapp 3-jähriges Mädchen aus Hamburg hatte Verbrennungen 2. und 3. Grades an der Hand und beiden Füßen erlitten. Der Notarzt wurde mit dem Rettungshubschrauber „Christoph 12“ eingeflogen; man brachte das Mädchen in die Eutiner Sana-Klinik.

Gegen 14.50 mussten Rettungskräfte und Polizei zum Badestrand in Höhe des Campingplatzes Rettin fahren. Ein 34-jähriger aus Bebensee und sein 1 ½-jähriger Sohn hatten ebenfalls Verbrennungen erlitten (Vater: 2/3. Grad: beide Füße – Sohn 2/3. Grad: Unterschenkel, Fuß). Beide wurden zunächst in die Sana-Klinik Eutin gebracht und später ins UKSH in Lübeck verlegt.

In beiden Fällen war vergrabene Glut ursächlich. Die Polizei ermittelt bei diesen fahrlässigen Körperverletzungen gegen Unbekannt.

An den Gemeindestränden ist oftmals das Feuermachen und/oder Grillen nach den jeweiligen Ortssatzungen verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. An freien Stränden ist es grundsätzlich nicht verboten, könnte aber nach den Landesnaturschutzgesetz und den abfallrechtlichen Bestimmungen problematisch werden.

Zumindest sollte die Glut besonders sorgsam gelöscht werden.

Löschwasser am Meeresstrand dürfte ausreichend vorhanden sein.

Anschließend wäre die ordnungsgemäße Entsorgung der abgelöschten Kohle möglich und verhindert diese schweren Verletzungen.

Polizeidirektion Lübeck