Aus zwölf mach zwei: Schleswig-Holstein schafft eigene Gesetze für die Besoldung und die Versorgung seiner Beamtinnen und Beamten…

KIEL. „Unser Ziel ist nicht nur eine schlanke Verwaltung, sondern auch eine Reduzierung der Vorschriftenflut. Bisher gab es für die Besoldung und die Versorgung unserer Beamtinnen und Beamten vier Gesetze und acht Verordnungen.

Daraus werden nun insgesamt nur noch zwei Gesetze“, sagte Finanzminister Rainer Wiegard heute (26. Oktober) nach der Sitzung des Kabinetts. Das Versorgungsgesetz orientiere sich an Bestimmungen, die gemeinsam von den norddeutschen Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erarbeitet wurden. Auch beim Besoldungsgesetz gebe es eine Abstimmung unter den Nordländern. In Schleswig-Holstein werden zudem die im Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 enthaltenen Änderungen in die neuen Vorschriften aufgenommen.

 

Dazu zählen unter anderem die Anhebung der besonderen Altersgrenze für die Vollzugsdienste von 60 auf 62 Jahre, der Wegfall der Jubiläumszuwendung, die Abschaffung des bisherigen finanziellen Ausgleichs für Beamtinnen und Beamte der Vollzugsdienste sowie die Kürzung der Berücksichtigungsfähigkeit der Zeiten einer Hochschulausbildung von drei Jahren auf 855 Tage. Außerdem werden die Funktionen der Staatsekretäre, des Landesrechnungshof-Präsidenten sowie der Direktoren von Landtag und Landwirtschaftskammer um eine Besoldungsgruppe herabgestuft.

Torsten Borchers, Finanzministerium, 24105 Kiel