BKA: Bundeskriminalamt warnt vor einer neuen Variante von digitaler Erpressung bei der Internetnutzung

Wiesbaden (ots) – Erneut ist eine Schadsoftware (sog. Ransomware) im Umlauf, die Computer infiziert und sperrt. Eine Nutzung des Rechners ist nicht mehr möglich.

Auch dieses Mal wird durch die Schadsoftware ein sogenanntes Popup-Fenster eingeblendet. Unter dem angeblichen Logo der Pressestelle des Bundeskriminalamtes (BKA) wird behauptet, dass die Funktion des Computers „aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt“ sei. Außerdem werden Rechtsverletzungen angeführt, die die vermeintliche Ursache für die Sperrung sein sollen. Bei der aktuellen Variante der Schadsoftware werden vier Fotos eingeblendet. Dabei handelt es sich nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes um eine strafbewehrte jugendpornografische Darstellung. Im weiteren Text wird behauptet, dass „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt“ worden sei.

Wie bei Ransomware üblich, wird der Nutzer schließlich zur Zahlung eines Geldbetrages, in diesem Fall 100 Euro, über die digitalen Zahlungsdienstleister uKash oder Paysafecard aufgefordert, um einen Freigabecode zur angeblichen Entsperrung des Rechners zu erhalten.

Hierzu erklärt die BKA-Pressestelle: Das Bundeskriminalamt ist nicht Urheber der Meldung!

Sollten Sie diese Meldung erhalten, zahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall! Ihr Rechner ist bereits mit einer Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Popup-Fenster zu generieren. Ein regulärer Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Begleichung der geforderten Zahlung nicht möglich.

Lassen Sie sich von dem Foto und der Behauptung, dass „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt“ worden sei, nicht einschüchtern und zu Zahlungen drängen. Es handelt sich hierbei um eine Form der digitalen Erpressung. Sie sind Opfer einer Straftat geworden.

Um das Risiko einer Infektion Ihres Computers zu minimieren, sollten Sie den Update-Status Ihres Betriebssystems und Ihrer Anti-Viren-Software sowie aller installierten Programme auf dem aktuellen Stand halten.

Bitte beachten Sie im Fall einer Infektion Ihres Computers mit dieser Ransomware, dass die Sicherung der enthaltenen jugendpornografischen Abbildung eine Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie darstellt.

Tipps zur Reinigung Ihres Systems von Schadsoftware finden Sie auf den Internet-Seiten des Anti-Botnetz-Beratungszentrums unter www.botfrei.de.

Weiterführende Informationen zum Thema „Besitz von Kinder- und Jugendpornografie“ finden Sie unter www.bka.de.

Generelle Informationen und Hinweise zum Schutz vor Schadsoftware können Sie auf der Webseite des BSI unter www.bsi-fuer-buerger.de/Schadprogramme finden.

Bundeskriminalamt