Großaktion gegen Schwarzarbeit

Ostholstein / Neumünster. In einer abgestimmten Aktion hat die gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit für die Kreise Ostholstein, Plön und die Stadt Neumünster (EGS) gemeinsam mit der Zollverwaltung kürzlich Schwerpunktkontrollen in Ostholstein und Neumünster durchgeführt. An der Großaktion gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung waren rund 20 Fahnder zeitgleich an vielen Orten im Einsatz. Insgesamt wurden 30 zumeist größere Objekte und 154 Personen kontrolliert.

 

Dabei wurden zwei Verdachtsfälle gegen Bestimmungen der Gewerbeordnung und acht gegen die Handwerksordnung festgestellt. In mehreren Fällen besteht zudem der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichem Sozialleistungsbetruges wird weiter ermittelt. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnisse beschäftigen. Auch wird noch in verschiedenen Fällen unter anderem wegen des Verdachts der Scheinselbständigkeit, Verstößen gegen melderechtliche Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ermittelt.

 

Die Landräte des Kreises Ostholstein und des Kreises Ostholstein, Reinhard Sager und Stephanie Ladwig, sowie der Oberbürgermeister der Stadt Neumünster, Dr. Olaf Tauras, sehen in der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. „Dies erfordert eine Bündelung der Kräfte aller beteiligten Behörden und Verbände“, so ihr Fazit. Man werde auch weiterhin konsequent gegen Schwarzarbeit vorgehen. Dabei seien die Kontrolltage ein fester Bestandteil im Kampf gegen die Schwarzarbeit. Die Behördenleiter betonten, dass eben nicht nur ein Delikt verfolgt, sondern vor allem auch Prävention betrieben werde.

Der Schwerpunkt der Kontrollen lag diesmal auf Baustellen und Betrieben im Handwerksbereich, wie zum Beispiel Maurer, Trockenbauer, Dachdecker, Elektriker, Anlagenbauer und Maler. Darüber hinaus wurden aber auch gezielt selbständige Beschäftigte im Bauarbeitsbereich und Garten- und Landschaftsbau (GALA) angesteuert. Durch den Zoll wurde die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften geprüft. Diese hatten dabei besonders die Aufdeckung von Leistungsmissbrauch sowie von branchenbezogenen Verstößen gegen den tariflich geltenden Mindestlohn und „Sofortmelde- und „Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren“ im Visier.

Die EGS ist in der Kreisverwaltung Ostholstein in der Lübecker Straße 41, Eutin, telefonisch unter 04521 / 788 – 699, per Fax unter 04521 / 788 96 699 oder per E-Mail unter schwarzarbeit@kreis-oh.de für alle Bürger und Betriebe erreichbar.

Hintergrund:

Schwarzarbeit ist ein grob sozialwidriges Delikt und richtet massive volkswirtschaftliche Schäden an. Gelänge es, die gesamte Schwarzarbeit in legale Jobs zu überführen, könnten bis zu 600.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Das schätzen Fachleute des Instituts der deutschen Wirtschaft. Der gesamte volkswirtschaftliche Schaden wird von dem Kölner Institut auf 230 Milliarden Euro jedes Jahr beziffert. Auch wenn es dem Handwerk zurzeit wirtschaftlich gut geht, ist diese Aufgabe besonders wichtig, um die gesetzestreuen Unternehmer und Handwerker vor rechtswidrig arbeitender Konkurrenz zu schützen. Außerdem entgehen den ordentlich angemeldeten Handwerks- und Gewerbebetreibenden betriebsnotwendige Aufträge und Umsätze.

www.kreis-oh.de/schwarzarbeit
Kreis Ostholstein – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit