„Nicht über Steuervereinfachung reden, sondern handeln!“ Finanzministerin Monika Heinold bringt den Gesetzentwurf für die Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen in den Bundesrat ein

Finanzministerin Monika Heinold hat heute den schleswig-holsteinischen Gesetzentwurf zur Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen in den Bundesrat eingebracht. In ihrer Rede hob Heinold hervor, dass dieser Ausnahmetatbestand bundesweit zu Einnahmeausfällen in den öffentlichen Haushalten von etwa 1 Mrd. Euro geführt hat. Schleswig-Holstein musste dadurch auf 15 Millionen Euro verzichten. „Das kann sich ein armes Land wie Schleswig-Holstein nicht leisten“, betonte die Ministerin, „wie andere Bundesländer auch muss unser Land einen strikten Konsolidierungskurs fahren, um bis 2020 eine schwarze Null bei der Neuverschuldung zu erreichen.“

 

Heinold unterstrich in ihrer Rede, dass sie im Gegenzug den Bund auffordere, von den zu erwartenden Mehreinnahmen von 500 Mio. Euro ein Investitionsprogramm zur gezielten Förderung des Tourismus´ aufzulegen. „Gestiegenen Erwartungen an qualitätsorientierte, nachhaltige Urlaubsangebote stehen vor allem kleine und mittelständische Tourismusbetriebe gegenüber, oftmals inhabergeführte Pensionen und Hotels. Die können die erforderliche Investitionen in die Modernisierung nicht immer aus eigener Kraft stemmen.“

 

Finanzministerin Heinold hob die Bedeutung des Tourismus für Schleswig-Holstein hervor. So verzeichnete das Land im vergangenen Jahr mehr als 6 Millionen Gäste und über 24 Millionen Übernachtungen. „Mit einem Bruttoumsatz von über 7,5 Milliarden Euro und über 170.000 Arbeitsplätzen ist die Tourismuswirtschaft für unser Land ein harter Wirtschaftsfaktor. Umso wichtiger ist es, dass es eine zielgenaue und wirksame Förderung gibt anstelle des Gießkannensystems Umsatzsteuerermäßigung“, unterstrich Heinold.

Monika Heinold forderte die Länder auf, für den schleswig-holsteinischen Gesetzentwurf zu stimmen: „Lassen Sie uns gemeinsam einen ersten konkreten, pragmatischen Schritt zur Steuervereinfachung gehen und mit der Streichung einer Maßnahme beginnen, welche die meisten unter uns für falsch halten. Zeigen Sie, dass die Bundesländer nicht über Entbürokratisierung des Steuerrechtes reden, sondern handeln!“

Claudia Prehn – Pressesprecherin des Finanzministeriums