Luxemburg – Die Winzer aus der Pfalz müssen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Schlappe verkraften und dürfen ihren Wein ab sofort nicht mehr als „bekömmlich“ anpreisen. Als Grund für ihr Urteil verweisen die EU-Richter darauf, dass die Hersteller mit dem Prädikat unzulässigerweise suggerieren, dass alkoholische Produkte als gesundheitsfördernd gelten. Denn derartige gesundheitsbezogene Angaben seien bei alkoholischen Getränken in der EU verboten. Damit bekam die klagende zuständige Behörde aus Rheinland-Pfalz Recht. Eine endgültige Entscheidung muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig treffen.
„Wein in Maßen gesund“
„Wir sehen das heute getroffene Urteil des EuGH kritisch. Denn schließlich bezieht sich der Zusatz ,bekömmlich‘ nicht auf Alkohol im Kontext mit einem positiven Gesundheitsbezug, sondern vielmehr auf den geringen Säureanteil im Wein“, so Andrea Adams, Sprecherin des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd e.V. http://bwv-rlp.de , im Gespräch mit pressetext. Zudem könne man die Sichtweise der Richter mit Blick auf aktuelle Studien nicht nachvollziehen, wonach Weinkonsum in Maßen eine gesundheitsfördernde Wirkung habe.
Das Ziel der Behörde war es, die Etikettierung der Weine zu stoppen, mit denen die Winzer ihre Rebsorten Dornfelder und Burgunder anpreisen wollten. Vor allem die Genossenschaft Deutsches Weintor http://weintor.de läuft gegen das heutige Urteil Sturm. Laut den Richtern ist es in der Europäischen Union unzulässig, dass Rebsorten mit dem Hinweis auf eine vorübergehend vorteilhafte Wirkung für den Magen zu bewerben. Denn trotz des potenziell schädlichen Konsums werde „die Erhaltung eines guten Gesundheitszustandes suggeriert“.
pressetext.redaktionAnsprechpartner: Florian Fügemann
Weißwein: Streit um „Bekömmlichkeit“ (Foto: pixelio.de, Rolf Handke)