Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel

BRUNSBÜTTEL/KIEL. In dem seit Juli 2007 abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bei visuellen Kontrollen im Bereich der Konzentrataufbereitungsanlage innerhalb des Kontrollbereiches unter einer Rohrleitung Feuchtigkeit festgestellt worden. Nach Entfernung der Rohrleitungsisolierung konnte als Ursache für die Kleinleckage ein kleines Loch in einem Rohrleitungsbogen festgestellt werden.

 

Die betroffene Rohrleitung schließt an einen Rückstandsfilter an. Das zweisträngig aufgebaute Rückstandsfiltersystem hat die Aufgabe, anfallende Reststoffe und Filtermaterialien aus den verschiedenen Reinigungsanlagen des Kernkraftwerkes in einen trockenen, pulverförmigen Zustand zu überführen. Die Rückstandsfilter werden nicht kontinuierlich, sondern nur bei Bedarf betrieben. Die betroffene Rohrleitung wird dabei wechselweise sowohl mit flüssigem Filterkonzentrat als auch mit erhitzter Luft zum Trocknen der Filtermassen beaufschlagt. Ein paralleler Rückstandsfilter wird bis zur Klärung der Ursache nicht betrieben.

 

Der Raum, in dem die Leckage vorgefunden wurde, gehört zum Sperrbereich. Dort ist ein Betreten nur unter Aufsicht des Strahlenschutzpersonals möglich. Durch die geringfügige Leckage erhöhte sich die Ortsdosisleistung in dem betroffenen Raum nicht.

Die Betreibergesellschaft hat der Atomaufsicht das entsprechende Meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ heute (3. September) fristgerecht gemeldet. Die Aufsichtsbehörde hat zur weiteren Klärung und Bewertung des Meldepflichtigen Ereignisses externe Sachverständige hinzugezogen.

Mit der Atomgesetznovelle vom 31. Juli 2011 hat das Kernkraftwerk Brunsbüttel die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und befindet sich im Nachbetrieb.

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