Das Standesamt geht online – Innenminister Andreas Breitner: „Von der Wiege bis zur Bahre werden die Abläufe besser und schneller“

KIEL. In den Standesämtern des Landes wandern die dicken Bücher mit den Angaben über Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle ins Archiv. An deren Stelle tritt das elektronische Personenstandsregister, an das alle 142 schleswig-holsteinischen Standesämter sowie acht Hamburger und zwei Bremer Standesämter seit Anfang August angebunden sind.

Auch Mitteilungen aus den Standesämtern an die Meldebehörden erfolgen elektronisch. „Von der Wiege bis zur Bahre werden die Verwaltungsabläufe besser und schneller“, sagte Innenminister Andreas Breitner am Donnerstag (16. August) in Kiel. Die jährlich über 130.000 Beurkundungen in den Standesämtern und damit verbundenen Mitteilungen erzeugten erhebliche Druck- und Versandkosten, die künftig durch elektronische Verarbeitung und Versand deutlich reduziert würden. Die Verwaltung werde ein weiteres Stück effizienter. Davon profitierten vor allem die Bürgerinnen und Bürger.

 

Das gemeinsame elektronische Register macht es möglich, dass die Standesämter in Schleswig-Holstein gegenseitig in die Registerbestände einsehen und die Daten aus dem Personenstandsregister künftig automatisiert zwischen den Behörden ausgetauscht werden können. Standesämter werden künftig auch in der Lage sein, Urkunden mit Daten von anderen Ämtern auszustellen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, die Daten aus den bisherigen Personenstandsbüchern nachzuerfassen. Das Personenstandsgesetz des Bundes schreibt vor, dass die Standesämter spätestens ab 2014 elektronische Register führen müssen.

Im August 2011 bekamen die ersten Standesämter die neue elektronische Lösung, die im Verbund mit Hamburg und Bremen entwickelt wurde und gemeinsam bei Dataport in Altenholz betrieben wird. Breitner sprach von einem guten Beispiel norddeutscher Kooperation. Das Innenministerium hat für die Entwicklung und die Einrichtung des Verfahrens knapp eine Million Euro ausgegeben. Die laufenden Betriebskosten für das elektronische Register von derzeit rund 520.000 Euro jährlich übernehmen die Kommunen.

Innenministerium | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel