Menlo Park – Facebook hat aufgrund einer Namensdopplung der Mexikanerin Selena Gomez den eigenen Account vorübergehend deaktiviert. Als Grund für die drakonische Maßnahme gibt das Unternehmen an, dass das Nachahmen von Prominenten untersagt ist.
Unternehmens-Policy
Vergangenen Mittwoch hatte Gomez versucht, sich unter ihrem Namen bei ihrem Facebook-Profil anzumelden. Sie musste allerdings feststellen, dass es ihr unter diesem Namen nicht möglich war, zu ihrem Benutzerkonto zu gelangen, da dieses offensichtlich deaktiviert wurde.
„Obwohl es sinnvoll ist, sich Gedanken über Gegenmaßnahmen zu machen, gibt es bisweilen keine rechtliche Möglichkeit, solche Zwischenfälle zu verhindern. Das Unternehmen Facebook untersteht wie alle sozialen Netzwerke seinem Betreiber, welcher darüber entscheiden kann, ob ein Account zulässig ist oder nicht“, so Datenschutzexperte Hans Zeger von der ARGE Daten http://argedaten.at im Gespräch mit pressetext.
Längst kein Einzelfall
Obwohl sie durch die Angabe ihres Zweitnamens versucht hat, eine Verwechslung mit dem Jungstar Gomez zu verhindern, wurde ihr Profil deaktiviert. Laut Gomez hat sie selbst nie versucht, den Jungstar zu imitieren. Des Weiteren befänden sich weder Fotos noch andere Indizien auf ihrem Profil, welche den Verdacht, dass Sie versucht hätte, die amerikanische Schauspielerin zu imitieren, rechtfertigen würden.
Da Gomez ein allgemein verbreiteter Name in Spanien ist, gibt es mehr als nur eine Selena Gomez in dieser Welt. Wie der Zwischenfall des vergangenen Jahres am Beispiel von Mark Zuckerberg zeigt, kam es bei Facebook nicht zum ersten Mal zu derartigen Komplikationen. In Bezug auf den Fall Zuckerberg beteuert der Konzern, den Fehler so schnell wie möglich behoben zu haben. Zudem sei es normal, dass den Gutachtern bei derartiger Inhaltsvielfalt gelegentlich ein Fehler unterlaufe.
pressetext.redaktionAnsprechpartner: Carolina Schmolmüller
Facebook-Nutzer: doppelte Identität unzulässig (Foto: pixelio.de/Peter Derrfuss)