Bonn – Der Gummibärchen-Produzent Haribo http://haribo.com und ein verantwortlicher Vertriebsmitarbeiter sind vom deutschen Bundeskartellamt zu einer Strafe von insgesamt 2,4 Mio. Euro verurteilt worden. In den Jahren 2006 und 2007 hat sich der Süßwaren-Hersteller regelmäßig zu geheimen Gesprächen mit drei Mitkonkurrenten getroffen. Dabei ist es zu einem verbotenen Informationsaustausch gekommen, so die oberste Kartellbehörde. Stein des Anstoßes waren Kronzeugenaussagen des Schoko-Riesen Mars http://mars.com .
Position abgestimmt
„Bei den 2,4 Mio. Euro handelt es sich um eine vergleichsweise milde Strafe, da es sich bei Haribo nicht um einen Hardcore-Verstoß handelt“, erläutert Martina Schmitt, Pressesprecherin des Bundeskartellamtes http://bundeskartellamt.de , im Gespräch mit pressetext. Konkret haben sich die Bonner schuldig gemacht, indem sie sich mit ihren Wettbewerbern über Verhandlungen mit ihren Abnehmern abgesprochen haben. So wurden beispielsweise Reaktionen auf Rabattforderungen von Einzelhändlern aufeinander abgestimmt. Diese Gespräche sind dazu geeignet gewesen, dass eigene Verhalten bei Verhandlungen anzupassen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Strafe für den Süßwarenhersteller hätte aber durchaus höher ausfallen können. Das Bundeskartellamt berücksichtigte allerdings, dass Haribo im Zuge der Ermittlungen kooperiert und zur Aufklärung der Vorwürfe beigetragen hat. Zudem sei es ein relativ kleiner kartellrechtlicher Delikt. Verabredungen über Preissetzungen, Gebiete oder Kunden seien nicht nachgewiesen worden.
Kronzeuge lässt alles auffliegen
Ans Tageslicht gelang die illegale Geschäftspraxis durch den Schokoriegel-Hersteller Mars, der ebenfalls an den Absprachen beteiligt war. Dieser erhält nun Straffreiheit für sein Geständnis und seinen Beitrag zur Aufklärung. Wer die beiden weiteren Unternehmen sind, gegen die die Wettbewerbshüter nun ermitteln, ist bislang noch nicht bekannt.
„Dass potenzielle Kronzeugen an das Bundeskartellamt herantreten und ihre Kooperation unter gewissen Bedingungen anbieten, ist kein Einzelfall und durchaus gängige Praxis“, erklärt Schmitt, die zu den laufenden Ermittlungen über die beiden weiteren verdächtigen Süßwaren-Konzerne keine Auskunft geben wollte.
Aussender: pressetext.redaktionAnsprechpartner: Sebastian Köberl
Haribo-Werksladen: Konzern muss zahlen (Foto: haribo.com)