Alpharetta – Einer US-Bürgerin mit iranischer Abstammung wurde in einem Apple-Store im US-Bundesstaat Georgia angeblich die Bedienung verweigert, wie die Huffington Post berichtet. Der verantwortliche Angestellte hatte gehört, wie die 19-Jährige mit ihrem Onkel Farsi sprach. Als die verhinderte Kundin auf Nachfrage angab, dass es sich um die Amtssprache des Iran handelt, verwies der Verkäufer sie des Ladens. Als Begründung führte der übereifrige Mitarbeiter die offiziellen Geschäftsbedingungen von Apple an, die ein Handelsembargo gegen den Iran beinhalten: „Ich kann Ihnen nichts verkaufen. Die Beziehung zwischen unseren Ländern sind schlecht.“
„Idioten in Belegschaft“
„Ein Embargo greift hier sicher nicht, da es sich um eine US-Bürgerin handelt. Die Geschäftsbedingungen von Apple decken solches Verhalten keinesfalls. Jedes Unternehmen hat einen gewissen Bodensatz an Idioten in seiner Belegschaft, der möglichst klein gehalten werden muss. Das eigenmächtige Fehlverhalten des Mitarbeiters hat keine negativen Konsequenzen für Apple, die Masse der Kunden weiß diese Nachricht einzuschätzen. Der Angestellte muss mit Sanktionen rechnen“, sagt Unternehmensberater Bernd Höhne http://jobdot.de im Gespräch mit pressetext. Laut Recherchen des US-TV-Senders WSB-TV gibt es in der iranischen Community in Georgia weitere Berichte über ähnliche Fälle.
Die nationalen Medien haben sich nach Bekanntwerden ebenfalls auf diese Geschichte gestürzt und kritisieren die Diskriminierung von Kunden mit Migrationshintergrund. Wenn solche Praktiken Schule machen, würden als nächstes auch spanisch oder koreanisch sprechende Kunden Probleme bekommen, heißt es in Berichten. „Die Schlagzeile ist natürlich gut, ich bezweifle aber, dass dieser Fall überhaupt berichtenswert ist. Erst wenn solches Verhalten von oben angeordnet wird, hat so etwas Bedeutung. Ungeeignete Mitarbeiter komplett auszuschließen, ist unmöglich“, sagt Höhne.
Strenge Auflagen
Das Handelsembargo, auf das sich der Angestellte bezieht, ist von der US-Regierung verordnet. Die US-Embargos sind sehr streng und umfassen auch indirekte Verkäufe in die betroffenen Gebiete. „Apple hat keine legalen Möglichkeiten, waren in den Iran zu verkaufen. In anderen Fällen tendieren vor allem US-amerikanische Unternehmen manchmal dazu, eigene ethische Prinzipien aufzustellen und missionarisch zu verbreiten, indem sie beispielsweise Kunden die Bedienung verweigern“, erklärt Höhne. Das sei bedenklich und im Fall von Grunddienstleistungen wie Zahlungsverkehr sogar untragbar.
„Trotzdem behalten sich Dienstleister wie PayPal und einige Banken das Recht vor, ihre Services auf Basis von ethischen Bedenken zu verweigern“, sagt der Fachmann. An die Gesetze müssen sich die Unternehmen zwar halten, aber einem Kunden den Kredit zu verweigern, weil er mit dem Geld in Strip-Clubs geht, sei falsch.
pressetext.redaktionAnsprechpartner: Markus Keßler
Apple-Store: Außen hui, innen pfui (Foto: Wikipedia, cc Fletcher6)