Berlin. „Der Stabilitätsrat begrüßt die von Schleswig-Holstein eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen und fordert die zukünftige Landesregierung auf, den Sanierungskurs konsequent fortzusetzen. Er weist darauf hin, dass eine nachhaltige Sanierung des Haushalts nur gelingen kann, wenn die erwarteten Steuermehreinnahmen auch weiterhin nicht zu entsprechenden Ausgabensteigerungen genutzt werden.“ Das ist der Wortlaut des Beschlusses, den der Stabilitätsrat in seiner Sitzung heute (Donnerstag, 24. Mai 2012) in Berlin zu dem von Finanzminister Rainer Wiegard vorgelegten Konsolidierungsbericht gefasst hat. Der Rat stellt fest, dass Schleswig-Holstein die mit dem Bund vereinbarten Verpflichtungen zur Sanierung des Landeshaushalts eingehalten hat. Damit sind die Voraussetzungen dafür erfüllt, dass das Land die volle Konsolidierungshilfe von Bund und Ländern in Höhe von 80 Millionen Euro erhält.
Für Wiegard ist der Beschluss des Stabilitätsrates eine erneute Bestätigung seiner konsequenten Finanz- und Haushaltspolitik. „Wir haben jeden überplanmäßig eingenommenen SteuerEuro zur Senkung der Verschuldung eingesetzt und konsequente Ausgabendisziplin geübt. Damit haben wir uns den Handlungsspielraum für Investitionen in unsere wirtschaftliche Infrastruktur, mehr Bildungsqualität und den Ausbau der Kinderbetreuung erarbeitet. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Die Konsolidierungshilfe kann kommen“, sagte der Finanzminister nach den Beratungen. Zugleich warnte Wiegard die in Kiel verhandelnden Koalitionäre, diesen Weg zu verlassen. „Wer jetzt Mehrausgaben mit höherer Verschuldung bezahlen will, gefährdet den Konsolidierungspfad.“ Es sei unanständig und charakterlos, heute noch nicht geborene Generationen mit Schulden zu belasten, um sich jetzt mehr leisten zu können als man jetzt erwirtschafte. Neue Aufgaben könnten nur durch Verzicht auf bisherige Aufgaben und dauerhafte Senkung der Zinsen für die Altschulden der Vorgängerregierungen finanziert werden, erklärte der Finanzminister.
Schleswig-Holstein und vier weitere Bundesländer müssen dem Stabilitätsrat jährlich nachweisen, dass sie den vereinbarten Defizitabbaupfad eingehalten haben. Das ist Voraussetzung für die Gewährung der Finanzhilfe von Bund und Ländern. Sie beträgt im Falle Schleswig-Holsteins 80 Millionen Euro pro Jahr bis 2019. Schleswig-Holstein hat 2011 das strukturelle Defizit nach der vereinbarten Bewertungsmethode von 1,32 Milliarden Euro im Vorjahr um 355 Millionen Euro auf 963 Millionen Euro gesenkt. „Das nach der Vereinbarung über die Gewährung der Konsolidierungshilfen zulässige Defizit von 1,19 Milliarden Euro haben wir damit um 223 Millionen Euro deutlich unterschritten“, so Wiegard.
Am Dienstag will Wiegard dem Kabinett nun die Eckwerte für die Fortschreibung der Finanzplanung vorlegen. Die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung der vergangenen Woche und der Beschluss des Stabilitätsrates geben Anlass, den Eckwertebeschluss vom Februar des Jahres nachzusteuern. Wiegard: „Da kommen interessante Zahlen auf uns zu.“
Matthias Günther | Pressestelle | Finanzministerium, 24105 Kiel