Die Bundesanwaltschaft hat am 17. Januar 2011 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle gegen
den 54-jährigen deutschen Staatsangehörigen Dr. John Z.
Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr.
1 StGB) erhoben.
Dem Angeschuldigten wird in der nunmehr zugestellten
Anklageschrift vorgeworfen, im Zeitraum von März 2006 bis April 2010
die deutsche Sektion der Falun-Gong-Bewegung ausgespäht und seine
hierbei erlangten Kenntnisse an einen chinesischen Nachrichtendienst
weitergeleitet zu haben.
Bei der Falun-Gong-Bewegung handelt es sich um eine ursprünglich
unpolitische spirituelle Bewegung mit ihren Wurzeln in China. Seit
1999 kritisiert sie allerdings öffentlich mit weltweiten Aktionen
auch die chinesische Staatsführung. Seither sieht sie sich der
Verfolgung durch chinesische Behörden ausgesetzt.
Der Angeschuldigte ist eines der Gründungsmitglieder der deutschen
Sektion der Falun-Gong-Bewegung. Er hatte Zugang zu deren
E-Mail-Verteilern und verfügte über persönliche Kontakte zu
zahlreichen Mitgliedern. Zudem nahm er an europa- und weltweiten
Konferenzen von Falun-Gong-Anhängern teil. Er war daher umfassend
über die Organisation, die personelle Zusammensetzung und Vorhaben
der Bewegung informiert.
Seit März 2006 gab der Angeschuldigte regelmäßig seine internen
Kenntnisse über Struktur und Aktionen der Gemeinschaft an seine
geheimdienstlichen Auftraggeber weiter. Spätestens Ende September
2008 begann er zudem, diesen E-Mails vom Verteiler der
Falun-Gong-Bewegung weiterzuleiten. Von Januar bis Oktober 2009
ermöglichte er dem chinesischen Nachrichtendienst, auf sämtliche
E-Mails aus dem Verteiler zuzugreifen. In den Nachrichten waren
Kontaktdaten aktiver Mitglieder und Informationen über geplante
Aktionen enthalten, aber auch die Zugangsdaten zu Online-Konferenzen,
in denen unter anderem die Strategie der Bewegung erörtert wurde.
Nachdem deutsche Sicherheitsbehörden den Angeschuldigten mit dem
Verdacht der geheimdienstlichen Tätigkeit konfrontiert hatten,
stellte er Mitte April 2010 seine Zusammenarbeit mit dem chinesischen
Nachrichtdienst ein.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)