Illegaler Antibiotika-Einsatz in der Geflügelmast Behörde weist nicht zugelassene Medikamente nach

Hamburg (ots) – Mäster in Nordrhein-Westfalen haben in der Geflügelhaltung offenbar illegal Antibiotika eingesetzt. Das geht aus einer bislang unveröffentlichten Studie des Landesamtes für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV) hervor, die dem Radioprogramm NDR Info in Auszügen vorliegt. Für die Studie hat das LANUV im Januar und Februar dieses Jahres aus 36 Geflügelmastbetrieben Trinkwasserproben entnommen. In 22 Betrieben hat die Behörde Auffälligkeiten festgestellt. Zudem hat die Behörde in zwei Fällen in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel nachgewiesen. Das sind Ergebnisse einer Studie, die NDR Info vorliegt. Das NRW-Landwirtschaftsministerium wollte die von der Landesbehörde erstellten Daten nicht kommentieren.

 

Das LANUV konnte in den Proben der auffälligen Betriebe bis zu sechs verschiedene Antibiotika-Wirkstoffe nachweisen. Außerdem hat bei etwa der Hälfte der Proben, in denen diese antimikrobiell wirkenden Präparate zum Einsatz kamen, die letzte offiziell dokumentierte Behandlung mindestens 35 Tage zurück gelegen. Dabei sei die Dosis des Antibiotikums in Einzelfällen sogar so hoch gewesen wie zu Beginn der Therapie, so die Behörde. Experten äußerten gegenüber NDR Info den Verdacht, dass die Halter die Medikamente weiter verabreichten, ohne den Einsatz im Stallbuch zu dokumentieren. Das würde gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

 

Zudem hat das LANUV in den Trinkwasser-Proben Präparate nachgewiesen, die die Halter angeblich zuletzt vor mehr als 500 Tagen im Rahmen einer Therapie bei bereits geschlachteten Tieren angewendet hatten. Dass der Nachweis nach so langer Zeit noch möglich war legt laut Landesamt den Verdacht nahe, dass die entsprechenden Betriebe das Antibiotikum ebenfalls ohne die nötige Dokumentation weiterhin eingesetzt haben. Das LANUV spricht in diesen Fällen von Wachstumsdoping. Seit 2006 ist der wachstumsfördernde Einsatz von Antibiotika verboten. Der Tierarzt darf die Medikamente nur verschreiben, wenn die Tiere krank sind.

Das Vorkommen von Antibiotika im Trinkwasser nach einem derart langen Zeitraum ist auch mit Blick auf Vorschriften des Bundes ein Verstoß. So schreibt der Leitfaden des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 19. Juni 2009 zur oralen Anwendung von Tierarzneimitteln vor: „Alle Geräte, die mit Fütterungsarzneimittel in Berührung kommen, sind danach kontaminiert.

Dies kann dazu führen, dass der Wirkstoff verschleppt wird. Neben der Gefahr der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen kann es hierdurch auch zu positiven Rückstandsbefunden im Lebensmittel sowie zu futtermittelrechtlichen Beanstandungen kommen. Geräte und Einrichtungen, die mit medikiertem Trinkwasser in Berührung gekommen sind, sind deshalb vom Tierhalter zu reinigen.“

Die jüngste Antibiotika-Erhebung ist eine Folgestudie des Landesamtes aus dem Oktober vergangenen Jahres, über die NDR Info ebenfalls berichtet hatte. Das LANUV hatte die zwischen März und Juni 2011 erhobenen Daten von annähernd 1000 Hähnchenmastdurchgängen überprüft und dabei festgestellt, dass neun von zehn Masthähnchen Antibiotika bekommen hatten, einige von ihnen bis zu acht verschiedene Präparate.

NDR Norddeutscher Rundfunk