KIEL. Verbraucherschutzministerin Dr. Juliane Rumpf hat heute (4. Mai) die Automobilhersteller aufgefordert, für fälschungssichere Wegstreckenzähler zu sorgen. Immer wieder gebe es Verfahren gegen Autohändler wegen umfangreicher Fälschungen von Kilometerständen bei Gebrauchtwagen. Juliane Rumpf: „Die Zahl der Tachomanipulationen hat einen erschreckenden Umfang angenommen, es entsteht den Gebrauchtwagenkäufern jährlich ein Schaden von vielen hunderttausend Euro. Die Fälschung von Tachometern ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug.“
Die Laufleistung eines Gebrauchtwagens habe einen sehr großen Einfluss auf den Wert eines Automobils. Tachomanipulationen seien an sich ist keine neue Erscheinung, nur früher war das Unterfangen sehr mühselig. „Im Zeitalter der Computer ist die Veränderung der Kilometerstände oft recht einfach zu bewerkstelligen und kaum nachzuweisen. Es genügt in der Regel, ein spezielles Gerät an die Diagnoseschnittstelle anzuschließen, und die gewünschte Kilometerzahl ist in Sekundenschnelle eingestellt“, so die Verbraucherschutzministerin. Obwohl die Manipulation des sogenannten Wegstreckenzählers seit 2005 strafbar ist, werden im Internet „Tachoeinstellungen“ von „Dienstleistern“ für wenig Geld angeboten, sagte sie weiter.
Frau Rumpf forderte: „Es ist Zeit den gemeinsamen Schulterschluss zu suchen und den Kampf gegen die Tachomanipulation aufzunehmen. Ich sehe die Automobilhersteller in der Pflicht, diese Situation zu ändern und technische Verbesserungen vorzunehmen und die Fahrzeugsysteme besser vor Manipulation zu schützen.“ Nach Aussagen von Experten des ADAC würde es nur wenige Euro kosten, Neuwagen mit sichereren Tachometern auszurüsten. Auf der nächsten Verbraucherschutzministerkonferenz wolle sie daher einen entsprechenden Antrag einbringen und den Bund auffordern, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzunehmen und sich auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen. Auch sollte das Strafmaß für Tachomanipulation erhöht und die Strafverfolgung intensiviert werden.
Verbraucher sollten ihrerseits beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht nur auf den Kilometerstand zu schauen, sondern das Serviceheft mit den Angaben zu den Inspektionen und die Prüfberichte der Hauptuntersuchung auf die Plausibilität des Kilometerstandes hin kontrollieren. Auch Fachwerkstätten könnten bei einigen Fahrzeugen aus anderen elektronischen Modulen die Kilometerstände auslesen und mit den Angaben im Tachometer vergleichen. „Überprüfen Sie zudem den Verschleißzustand des Innenraums und kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Vorbesitzer“, riet Verbraucherschutzministerin Rumpf.
Christian Seyfert | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel