KIEL. Schleswig-Holstein stellt zwei Millionen Euro aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes zur Verfügung, um so genannte Kleine Vermieter und Eigentümer selbst genutzter Wohnungen für eine energieeinsparende Modernisierung und einen Barriere reduzierenden Umbau ihrer Immobilien zu gewinnen. Innenminister Klaus Schlie und Jochem Schlotmann, Vorsitzender der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Schleswig-Holstein, stellten das neue Programm am Montag (23. April) in Kiel vor. Programmstart ist der 15. Mai. Mit 63.000 Mitgliedern an 91 Standorten repräsentiert Haus & Grund nach Aussage von Schlie den „wohl größten Gebäude- und Wohnungsbestand“ in Schleswig-Holstein.
„Private Eigentümer sind bei der Aufwertung des Wohnungsbestandes und der Quartiersentwicklung wichtige Partner“, sagte Schlie. Die Zuschüsse des Landes sollen ihnen helfen, notwendige Investitionen zu finanzieren. Einnahmen aus Mieten reichten häufig nicht, um die hohen Baukosten zu bezahlen. Private Vermieter hätten überdies in der Regel nicht die finanziellen Möglichkeiten größerer Wohnungsunternehmen. „Wir wollen Hausbesitzer erreichen, die sich von den klassischen Darlehensprogrammen zur Wohnraumförderung nicht angesprochen fühlen“, sagte der Minister.
Die finanzielle Unterstützung des Landes schärfe den strategischen Weitblick und die Verantwortung privater Eigentümer für eine zukunftsgerechte Gestaltung innerstädtischer Wohnquartiere. Der Minister erinnerte daran, dass ein großer Teil der vermieteten Wohnhäuser im Besitz von Privatleuten sei und viele städtische Wohnviertel einen hohen Modernisierungsbedarf aufwiesen. Das Programm soll ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 20 Millionen Euro auslösen. „Unser Programm stößt nicht nur Investitionen an, es sichert auch den Wert der Immobilie, schafft und erhält attraktive Wohngebiete und hinterlässt zufriedene Mieter“, sagte Schlie.
Die Landesförderung steht bis Ende 2014 zur Verfügung und sieht im Einzelnen so aus:
* Vermieter von bis zu 20 Wohnungen („Kleine Vermieter“) erhalten Zuschüsse von zehn Prozent, höchstens 2.500 Euro pro Wohnung. Ferienwohnungen werden nicht gefördert.
* Eigentümer von selbst genutzten Wohnungen erhalten einen Zuschuss von 1.000 Euro, wenn sie mindestens 12.000 Euro investieren.
Die Wohnimmobilien müssen in städtischen Gebieten liegen oder in Gebieten, in denen vorrangig Familien mit Kindern, alte Menschen oder Menschen mit Behinderungen mit geringem Einkommen leben. Gefördert werden sowohl bauliche und technische Maßnahmen, die den Ausstoß von Kohlendioxid um mindestens 20 Prozent verringern als auch Maßnahmen, die Barrieren in der Wohnung verringern.
Ob ein Zuschuss gezahlt wird, richtet sich nach dem Katalog der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen. Es können Maßnahmen wie die Erneuerung der Heizung, die Sanierung der Fenster, der Einbau einer Rampe im Eingangsbereich, die Dämmung der Außenwände oder der Geschossdecken, die Verbreiterung der Türen oder der Einbau bodengleicher Duschen miteinander kombiniert werden. Anträge nehmen die Investitionsbank Schleswig-Holstein und Haus & Grund entgegen.
Thomas Giebeler | Innenministerium | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel