KIEL. Die Ausweisung neuer Flächen für den Ausbau der Windenregie muss in eine zweite Runde gehen. Der Grund: Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren führt zu erheblichen Veränderungen der ursprünglich vorgelegten Pläne. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären.
„Die neuen Windeignungsflächen müssen auf einem rechtlich soliden Fundament liegen“, sagte Innenminister Klaus Schlie am Dienstag (27. März) in Kiel. Erkennbare rechtliche Risiken müssten von vorneherein ausgeschlossen werden. Ansonsten komme es zu unabsehbaren zeitlichen Verzögerungen. „Das kann niemand wollen“, sagte Schlie. Rechtssicherheit gehe vor Schnelligkeit.
Ebenso wichtig sei eine größtmögliche Akzeptanz der Bevölkerung. Deshalb müsse bei wesentlichen Planänderungen im Vergleich zu den Entwurfsfassungen dem Recht der Bürger auf eine erneute Anhörung entsprochen werden. „Die Landesregierung will die Energiewende erfolgreich und rechtssicher gestalten“, sagte der Minister. Ein Hauruck-Verfahren und eine Augen-zu-und-durch-Politik endeten in einer Sackgasse.
Die fünf Regionalpläne zur Ausweisung neuer Eignungsgebiete für Windkraftanlagen können nach Aussage von Schlie Ende des Jahres in Kraft treten, ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant. „Diese Verzögerung lässt sich verschmerzen angesichts der Alternative eines Scheiterns vor Gericht“, sagte der Minister. Unternehmen, Kommunen und Bürger bräuchten Verlässlichkeit und Planungssicherheit.
Deshalb wird es von Ende Mai bis Anfang Juli eine zweite Anhörung geben. Mit der Auswertung der Stellungnahmen und der Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium Mitte Oktober fertig sein. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember erhält die Teilfortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich Rechtskraft.
Während der ersten Anhörung von Mitte August bis Mitte November 2011 gingen 2.000 Stellungnahmen zu den Planentwürfen ein, 600 davon waren ablehnend, 950 Stellungnahmen beschäftigen sich mit Flächenwünschen. Dabei ging es um die Ausweisung neuer Flächen, die bislang nicht im Planentwurf enthalten waren, sowie um die Erweiterung, Verkleinerung und Streichung bestehender Flächen.
Die ursprüngliche Planung ging von 22.800 Hektar Windeignungsfläche aus. Nachdem die Karten aufgrund der Einwände und Anregungen an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich die Windeignungsfläche auf jetzt 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht nahezu 1,6 Prozent der Landesfläche. Mit dieser neuen Maßzahl beginnt die zweite Anhörung. Schlie zeigte sich zuversichtlich, dass „wir am Ende des Jahres unser Ziel auf jeden Fall erreichen, dass mindestens 1,5 Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie geeignet sind“.
Thomas Giebeler | Innenministerium | 24105 Kiel