KIEL. Seit einigen Tagen kursieren insbesondere im Internet Gerüchte, wonach das Umweltministerium plane, in allen FFH-Gebieten in der Ostsee das Befahren mit Wasserfahrzeugen verbieten zu lassen.
Dazu nimmt das Umweltministerium wie folgt Stellung:
Da es seit vielen Jahren zu immer wiederkehrenden Störungen vor Naturschutzgebieten an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste kommt, zum Teil sogar durch Anlanden, hat das Ministerium schon vor längerer Zeit Ausmaß und Ort dieser Störungen genauer untersuchen lassen. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden Gespräche mit dem Landessportverband, dem Seglerverband Schleswig-Holstein, dem Deutschen Seglerverband, dem Landeskanuverband, dem Motoryachtverband und Surf- und Kiteschulen am 9. und 22. September 2009 sowie am 12. und 19. Mai 2011 in Burg auf Fehmarn und Falshöft geführt. Dabei wurde die Notwendigkeit der beantragten Befahrensregelungen erläutert. Aufgrund der Informationen von den Sportverbänden wurden noch Modifizierungen vorgenommen. Dabei herrschte ein sehr weitgehendes Verständnis für die Belange und Argumente der jeweiligen Interessenvertreter.
Am 3. August 2011 wurde beim zuständigen Bundesverkehrsminister ein Antrag gestellt, in folgenden acht Naturschutzgebieten
1. Halbinsel Holnis
2. Geltinger Birk
3. Schwansener See
4. Bottsand
5. Sehlendorfer Binnensee und Umgebung
6. Graswarder/Heiligenhafen
7. Krummsteert-Sulsdorfer Wiek/Fehmarn
8. Grüner Brink
eine im Einzelnen sehr differenzierte Befahrensregelung zu erlassen. Bereits im Jahr 2010 wurde ein entsprechender Antrag für das Naturschutzgebiet Schleimündung gestellt. Von der Befahrensregelung sollen die Erwerbsfischer sowie – aus Sicherheitsgründen − die Paddler ausgenommen werden. Es handelt sich ganz überwiegend um sehr flache, ufernahe Bereiche, die bevorzugter Rastplatz für Wasservögel sind. Über das Vorhaben hatte das Umweltministerium bereits am 23. August 2011 die Öffentlichkeit informiert.
Die Befahrensregelung in den genannten Naturschutzgebieten betrifft insgesamt weniger als drei Prozent der Gesamtlänge der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. In den betroffenen Bereichen soll die Regelung zudem jeweils nur für einen 100 bis 600 Meter breiten Wasserstreifen vor dem Strand gelten.
Der Bundesverkehrsminister wird selbstverständlich, sobald der Antrag dort aufgegriffen wird, eine offizielle Beteiligung aller Betroffenen durchführen, die unterschiedlichen Belange gegeneinander abwägen und erst dann über die endgültige Befahrensregelung entscheiden.
Der Segler-Verband Schleswig-Holstein betont in diesem Zusammenhang: „Der Naturschutz ist wie der Sport auch eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die man gerade bei den Natursportarten immer im Zusammenhang sehen muss. Denn die Auseinandersetzung mit der Natur schärft bei Seglern, aber auch anderen Wassersportlern den Blick dafür. Deshalb sind großflächige Sperrungen von Gebieten eher kontraproduktiv. Wir verschließen uns aber nicht der Schutzwürdigkeit einzelner Gebiete. Dabei muss aber die Sicherheit und Leichtigkeit des Bootsverkehrs gewährleistet bleiben. Die Befahrensregelungen sollten daher so gefasst sein, dass gerade für Jollensegler und Surfer die Möglichkeit bestehen bleibt, im Notfall die Schutzgebiete durchfahren und an Land gehen zu können.“
Dr. Gerald Finck | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | 24106 Kiel