Bildungsminister Dr. Klug gegen Absenkung der Mindestgrößen für Schleswig-Holsteins Schulen / „Lieber in Bildung investieren als in Strukturen“

KIEL. Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug hat heute (21. März) im Kieler Landtag dazu aufgefordert, sachlich und ehrlich über die Konsequenzen des Schülerrückgangs zu diskutieren. „Das Thema ist zu ernsthaft, es eignet sich nicht für zugespitzte Wahlkampfparolen“, sagte er in einer aktuellen Stunde mit Blick auf den SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Ralf Stegner, der zuvor mit fehlerhaften Berechnungen die Bildungspolitik der Landesregierung kritisiert und gefordert hatte, die Mindestgrößen für Schulen abzusenken. Der Bildungsminister erteilte dieser Forderung eine klare Absage.

 

Der „nachlässige Umgang mit Fakten“, sagte Klug, werde dem Thema nicht gerecht. „Am Ende müssen alle Farbe bekennen, wenn es darum geht, Bildung finanziell vernünftig auszustatten“, sagte er. „Je kleiner die Einheiten werden, desto mehr investieren wir in Strukturen statt in die Bildung der Kinder und Jugendlichen.“ Mit einer Absenkung der Mindestgrößen entziehe man dem Bildungssystem an anderer Stelle Ressourcen. „Wenn man das macht, muss man auch die Konsequenzen benennen. Diese Ehrlichkeit muss sein“, sagte Klug. Er betonte, es sei ein Gebot der Verlässlichkeit, nicht nach fünf Jahren von den Mindestgrößen-Vorgaben abzurücken: „Alles andere brächte unnötige Unruhe an die Schulen.“

 

Die übergreifende Rahmensetzung für die Schulentwicklung in Schleswig-Holstein ergebe sich im Übrigen aus dem neugefassten Schulgesetz. Dabei habe die Landesregierung die grundlegende Schulstruktur – vierjährige Grundschule, Regional- und Gemeinschaftsschule und Gymnasium – beibehalten. „Gleichwohl haben wir auch die Weichen dafür gestellt, die Schularten Regional- und Gemeinschaftsschule später zusammenfassen zu können“, unterstrich der Bildungsminister. Überdies hätten beide Schularten nach der Leitlinie „Vorrang für Eigenverantwortung“ erweiterte Möglichkeiten für die Unterrichtsgestaltung erhalten. Klug nannte die Möglichkeit zu sowohl binnendifferenziertem Unterricht als auch zur äußeren Differenzierung in abschlussbezogenen Klassenverbänden an Gemeinschaftsschulen sowie die Möglichkeit an Regionalschulen, auch – ähnlich wie in Gemeinschaftsschulen – binnendifferenzierten Unterricht durchzuführen. Wesentliche Unterschiede bei diesen beiden Schularten beschränkten sich also allein auf die Möglichkeit, eine Oberstufe zu betreiben sowie auf die Ausstattung mit Differenzierungsstunden.

„Dies ist der erste Schritt, um langfristig ein zweigliedriges Schulsystem in Schleswig-Holstein einzurichten. An diesen Rahmenbedingungen sollten wir nicht rütteln“, betonte Klug.

Thomas Schunck | Ministerium für Bildung und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel