NEUSTART KULTUR-Programm für Corona-bedingte Umbaumaßnahmen läuft an

  • Kulturstaatsministerin Grütters: „Schritt für Schritt hin zu mehr Normalität“

Berlin., 14.07.20 – Für einen wichtigen Programmteil des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters heute erste Fördergrundsätze bekanntgegeben. Hiervon profitieren insbesondere Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren…

Mit insgesamt 250 Mio. Euro sollen vor allem investive Schutzmaßnahmen, wie Sicherungsmaßnahmen in Kassenbereichen, Ertüchtigung von Lüftungsanlagen oder Sanitärbereichen in den Kultureinrichtungen finanziert werden, um den kulturellen Neustart in Deutschland kräftig zu unterstützen. Hinzu kommt eine entsprechende
Kinospielstättenförderung.

Staatsministerin Grütters erklärt dazu: „Mit den Geldern für Corona-bedingte Umbaumaßnahmen wollen wir die kulturellen Einrichtungen wieder fit machen für den Betrieb unter Pandemiebedingungen. Das sichert Arbeitsplätze und gibt uns allen eine Perspektive für eine Rückkehr des kulturellen Lebens. Mit den
NEUSTART-Hilfen räumen wir der Kultur den Platz ein, der ihr als Wesenskern unserer Gesellschaft in unserem Alltag gebührt. Mit großen Schritten wollen wir die Kulturlandschaft in Deutschland hin zu mehr Normalität führen.“

Monika Grütters weiter: „Kultureinrichtungen sind gerade in Zeiten der Krise Orte der Teilhabe und Begegnung. Wir wollen, dass sie uns allen mit ihrer künstlerischen und kulturellen Arbeit bald wieder offen stehen.“

Mit dem ersten Programmteil von NEUSTART KULTUR unterstützt der Bund Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung und ihrem weiteren Betrieb, indem er Schutzmaßnahmen für Publikum und Beschäftigte ermöglicht. Damit sichert dieser Programmteil Arbeitsmöglichkeiten im Kulturbereich. Zudem kann in die
Zukunft investiert werden, um die Attraktivität einzelner Einrichtungen zu steigern.

Zugutekommen die Fördermittel kulturellen Einrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Die Förderanträge können bei den mittelausreichenden Stellen bis zum 31. Oktober 2020 eingereicht werden. Kinospielstätten werden in einem separaten Förderprogramm berücksichtigt.

Die entsprechenden Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie unter:
www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur . Die Mittel können beantragt werden, sobald der zweite Nachtragshaushalt 2020 in Kraft tritt.

Aussender: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Redaktion: Torben Gösch