Eutin, 18.03.20 – Bereits gestern Abend hat die Landesregierung eine Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 bekannt gegeben, die ab heute, 18.03.2020 in ganz Schleswig-Holstein gilt…
Darin sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen geregelt:
Betreiber von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie privaten oder gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein sind untersagt.
Alle Gaststätten sind zu schließen; Lieferdienste sind davon nicht betroffen. Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließe. Ausgenommen davon sind Lebens – und Futtermittelhändler, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Baumärkte sowie der Großhandel.
Ferner sind nunmehr u. a. auch Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Fitnessstudios und Spielhallen zu schließen.
Per Allgemeinverfügung hat der Kreis Ostholstein weitere Einschränkungen der Durchführung privater Veranstaltungen und Feiern vorgenommen. Private Veranstaltungen wie zum Beispiel Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen sind ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen untersagt. Es wird empfohlen, alle privaten Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. Des Weiteren gilt das Betretungsverbot für öffentliche Einrichtungen nunmehr auch für alle Rückkehrer aus alpinen Skigebieten.
Auch diese Regelungen gelten ab dem 18.03.2020.
Ausführliche Informationen unter www.kreis-oh.de.
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Aussender: Carina Leonhardt. Kreis Ostholstein
Redaktion: Torben Gösch