Umweltministerium setzt Luftreinhalteplan Kiel in Kraft

KIEL, 21.01.20 – Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat heute die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Kiel in Kraft gesetzt. Der Plan wurde der Stadt Kiel übersandt mit der Bitte, die darin aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. Zuvor hatte die Stadt Kiel ihr Einvernehmen zum Luftreinhalteplan erteilt…

In den Jahren 2012 bis 2019 wurde am Theodor-Heuss-Ring in Kiel im Abschnitt zwischen Lübscher Baum und Waldwiesenkreisel ein Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid gemessen, der den gesetzlichen Immissionsgrenzwert überschreitet. Gemäß § 47 Abs. 1 BImSchG wurde ein Luftreinhalteplan aufgestellt, der zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen die erforderlichen Maßnahmen festlegt, die geeignet sind, die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes so kurz wie möglich zu halten.

Als Hauptverursacher der Luftbelastung in dem betroffenen Abschnitt des Theodor-Heuss-Ring wurde der Straßenverkehr ermittelt. Um eine kurzfristige Einhaltung des Grenzwertes zu gewährleisten, sieht der Luftreinhalteplan ab dem 4. Quartal 2020 den Einsatz von Luftfilteranlagen vor. Für den Fall, dass die Umsetzung dieser Maßnahme nicht erfolgt oder nicht die erforderliche Minderungswirkung erzielt wird, sieht der Luftreinhalteplan eine selektive Sperrung des Theodor-Heuss-Rings in Fahrtrichtung Westen zwischen Lübscher Baum und Waldwiesenkreisel für bestimmte Diesel-PKW als erforderliche Rückfalloption vor.

Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan Kiel ist kurzfristig im Internet als PDF-Datei unter der Adresse http://www.luft.schleswig-holstein.de einsehbar.

Aussender: Patrick Tiede, Julia Marre, Joschka Touré. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch