BROKDORF, KIEL, 29.12.19 – Im Kernkraftwerk Brokdorf (KBR) ist nach dem kurzzeitigen Betrieb einer An- und Abfahrpumpe im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung eine Überschreitung des Auslegungsdruckes in einem begrenzten Rohrleitungsbereich festgestellt…
Die Drucküberschreitung ist darauf zurückzuführen, dass kaltes Speisewasser in den Rohrleitungsbereich gefördert und dort zwischen zwei Armaturen eingeschlossen wurde. Da dieser Rohrleitungsbereich an heiße Rohrleitungen anschließt, kam es zur Aufheizung des eingeschlossenen Mediums und damit zur Überschreitung des Auslegungsdrucks. Es wurden an der betroffenen Rohrleitung keine Schäden oder Leckagen festgestellt Das Rohrleitungssystem gehört zum nicht nuklearen Anlagenbereich und liegt im Maschinenhaus. Mit Hilfe von rechnerischen Analysen werden die tatsächlich aufgetretenen Belastungen der Rohrleitung ermittelt, sodass über eventuell erforderliche weitere Maßnahmen entschieden werden kann.
Die Aufsichtsbehörde hat Sachverständige zur Ursachenklärung und zur Festlegung von Maßnahmen gegen Wiederholung hinzugezogen. KBR hat das Ereignis heute als Meldung der Kategorie N (Normalmeldung) fristgemäß der Reaktorsicherheitsbehörde mitgeteilt.
Hintergrund:
Das An- und Abfahrsystem im Kernkraftwerk Brokdorf hat die Aufgabe, Speisewasser in die Dampferzeuger zu fördern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reaktoranlage nicht die volle Leistung liefert, also z.B. typischerweise beim Anfahren der Anlage. Im Leistungsbetrieb werden die Dampferzeuger hingegen grundsätzlich von dem Speisewassersystem in einem Kreislauf versorgt. Im Störfall werden die Dampferzeuger über die Notspeise-Notstromanlage bespeist.
Das Kernkraftwerk Brokdorf ist eines von drei Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein. Während die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Folge einer Atomgesetzänderung im Jahre 2011 keine Berechtigung zum Leistungsbetrieb mehr haben, darf in Brokdorf laut Atomgesetz noch bis längstens Ende 2021 Strom produziert werden.
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Aussender: Patrick Tiede, Julia Marre, Joschka Touré. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Redaktion: Torben Gösch