KIEL, 21.08.19 – Das Land Schleswig-Holstein und das Deutsche Kinderhilfswerk wollen ihre Zusammenarbeit zur Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte intensivieren…
Das haben heute der schleswig-holsteinische Familien- und Jugendminister Heiner Garg und die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Anne Lütkes bei einem Arbeitsgespräch in Kiel betont.
Seit fast 30 Jahren setzen sich das Land Schleswig-Holstein und das Deutsche Kinderhilfswerk in der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ insbesondere für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung ein. Familienminister Heiner Garg und Vizepräsidentin Anne Lütkes betonten zudem das gemeinsame Eintreten für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Derzeit arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Familienministeriums an einem Formulierungsvorschlag, der noch im Laufe des Jahres vorgelegt werden soll.
Familienminister Heiner Garg sagt: „Wir wollen ein kinderfreundliches Schleswig-Holstein, in dem Kinder ernst genommen werden, sich wohl fühlen und Kind sein dürfen. Dabei stellen wir die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt unserer Maßnahmen und Projekte. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist hier ein wichtiger Faktor, um gemeinsam auf gute Lebensverhältnisse und Umweltbedingungen für Kinder hinzuwirken. Deshalb setzen wir uns neben unserer Arbeit hier in Schleswig-Holstein auf Bundesebene für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.“
„Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein sind seit fast 30 Jahren in Sachen Kinderrechte gemeinsam auf einem guten Weg. Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit ist Schleswig-Holstein deutschlandweit Vorreiter in Sachen Kinder- und Jugendpartizipation, beispielsweise durch die bundesweit erstmalige Ausbildung von Fachkräften für Kinder- und Jugendbeteiligung in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen oder in der stationären Erziehungshilfe. Wir freuen uns, dass wir mit dem Land Schleswig-Holstein einen gewichtigen Partner für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz an unserer Seite haben. Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist“, erklärt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemalige Justiz- und Jugendministerin von Schleswig-Holstein.
Die Zusammenarbeit des Landes Schleswig-Holstein und des Deutschen Kinderhilfswerkes soll auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bei der Bewerbung von Projekten verbessert werden. Hierzu gehören unter anderem die Ausbildung von Fachkräften für Kinder- und Jugendbeteiligung, die Durchführung der gemeinsamen Wahlen der Kinder- und Jugendvertretungen oder die Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen wie „PartizipAction!“ oder „Fit für Mitbestimmung“. Zudem wird eine Kooperation im Rahmen einer Trainerausbildung für Partizipationsfachkräfte oder auch die weitere Zusammenarbeit in den Feldern „Demokratiebildung in Kitas“ und „Kommunale Kinder- und Jugendvertretungen“ angestrebt.
Uwe Kamp, Deutschse Kinderhilfswerk e.V.; Susann Wilke, Christian Kohl, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)
Redaktion: Torben Gösch