foodwatch zu Kükentöten Bundesverwaltungsgericht: „Kükentöten steht in Widerspruch zu Grundgesetz“

Berlin, 13.06.19 – Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Praxis des Kükentötens erklärt Matthias Wolfschmidt, internationaler Kampagnendirektor der Verbraucherorganisation foodwatch…

„Tierschutz ist Staatsziel – so steht es im Grundgesetz. Aber: Das millionenfache Töten männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen steht in einem eklatanten Widerspruch zu dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz. Die Verfassung verspricht den Tieren Schutz – das Tierschutzgesetz hebelt diesen Schutz aus. Wenn das Tierschutzgesetz das massenhafte Töten männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen erlaubt, dann ist es in seiner jetzigen Form verfassungswidrig. Es ist höchste Zeit, dass Bundesagrarministerin Julia Klöckner das Tierschutzgesetz auf den Prüfstand stellt.

Das Grundproblem ist, dass die Hühner entweder für eine extreme Legeleistung oder eine extreme Mastleistung gezüchtet werden. An diesem System ändert sich auch nichts, wenn im Brut-Ei das Geschlecht bestimmt wird und männliche Küken nicht auf die Welt kommen. Denn auch die Legehennen leiden heute massiv: Hohe Sterblichkeitsraten, Knochenbrüche und Brustbeinschäden infolge einer zu geringen Knochenfestigkeit, Eileiterentzündungen, eine große Anfälligkeit für Infektionskrankheiten – das alles gehört zu den fatalen Folgen der einseitigen Hochleistungszucht. Mit dem grundgesetzlich verankerten ‚Staatsziel Tierschutz‘ sind diese Zustände nicht vereinbar. Statt auf Geschlechterselektion zu setzen, muss sich Bundesagrarministerin Klöckner für ein Ende der einseitigen Hochleistungszucht einsetzen. Die Verwendung von sogenannten Zweinutzungs-Hühnern, die sowohl für die Eierproduktion als auch für die Mast geeignet sind, ist eine gute Alternative. Diese sind gesundheitlich weniger anfällig und auch die Hahnenküken können als Nutztiere eingesetzt werden.“

Hintergrund:
Laut Bundesagrarministerium werden jährlich rund 45 Millionen männlicher Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil ihre Aufzucht für die Brütereien unwirtschaftlich ist. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Praxis 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien klagten dagegen und setzten sich in den Vorinstanzen durch. Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht in einem Urteil heute vorerst noch als rechtmäßig bestätigt. 

Aussender: Andreas Winkler, foodwatch e.V.
Redaktion: Torben Gösch