Wiesbaden, 08.04.19 – Die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln für die Europawahl am 26. Mai 2019 ist nicht bundesweit einheitlich…
Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, wird die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln durch das Europawahlgesetz festgelegt. Sie richtet sich in den einzelnen Bundesländern nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2014 im betreffenden Bundesland erzielt haben. Wahlvorschläge von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, die an der letzten Europawahl nicht teilgenommen haben, schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an.
Bei der diesjährigen Europawahl nimmt die CDU in 11 Ländern, die SPD in 4 Ländern (Hamburg, Bremen, Berlin und Brandenburg) und die CSU in Bayern den jeweils ersten Platz auf den Stimmzetteln ein.
Den zweiten Platz belegt in 9 Ländern die SPD, in 4 Ländern (Hamburg, Bremen, Berlin und Brandenburg) die CDU und in 3 Ländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) die Partei DIE LINKE.
Den dritten Platz nehmen in 10 Ländern die GRÜNEN ein, in 3 Ländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) die SPD, in 2 Ländern (Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) die Partei DIE LINKE sowie die AfD im Saarland.
Auf dem vierten Platz wird in 12 Ländern die AfD und in 4 Ländern (Hamburg, Bremen, Saarland und Berlin) die Partei DIE LINKE geführt.
Eine Übersicht über die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln in allen Bundesländern steht im Internet-Angebot des Bundeswahlleiters zur Verfügung.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Aussender: Büro des Bundeswahlleiters
Redaktion: Torben Gösch