KIEL, 14.02.19 – Innenminister Hans-Joachim Grote hat in seiner heutigen (14. Februar 2019) Landtagsrede die Position der Landesregierung zum Thema Abschiebungshaft erneut verdeutlicht..
„Wir haben das oft betont und ich wiederhole es noch einmal: Freiheitsentzug zur Durchsetzung der Ausreisepflicht ist ultima ratio“, betonte Grote.
Bei Familien mit Kindern und Minderjährigen bestünden bereits ganz besonders hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Den schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden seien mit Erlass vom 1. September 2017 auch zu dieser Frage ermessensleitende Hinweise gegeben worden. „Von der Beantragung von Abschiebungshaft für Minderjährige ist grundsätzlich abzusehen. Falls wegen der besonderen Sachlage Abschiebungshaft ausnahmsweise zwingend erforderlich ist, –ausnahmsweise! – soll die Haft eine Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Zudem ist das jeweils zuständige Jugendamt unverzüglich zu benachrichtigen“, stellte der Minister klar.
Es sei für die Behördenmitarbeiter alles andere als einfach, im Einzelfall zu entscheiden, welche Maßnahme unter Berücksichtigung des Kindeswohls verhältnismäßig und weniger einschneidend sei: die kurzzeitige Unterbringung in der Hafteinrichtung oder die Trennung des Elternteils vom Kind.
Grote: „Auf der Ebene der Landesgesetzgebung haben wir keine Möglichkeit, Abschiebungshaft für die genannten Gruppen grundsätzlich auszuschließen. Was wir als Land tun können ist, dass wir in den Fällen, in denen es unvermeidbarer Weise zu einem Vollzug der Abschiebungshaft kommt, diesen Vollzug so wenig belastend wie irgendmöglich zu gestalten. Und genau dies ist der Weg, den wir gehen wollen.“
Er halte es für richtig, hier auch die Erfahrungen der Vergangenheit zugrunde zu legen und auch über die Grenzen unseres Landes hinaus zu schauen.
Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch