KIEL, KOPENHAGEN, 31.01.19 – Der zum Jahreswechsel vorgelegte Planfeststellungsbeschluss für den Fehmarnbelttunnel zwischen Puttgarden und Rødby ist nun auch formell erlassen…
Wie Verkehrs-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs heute (31. Januar) in Kiel sagte, werde die schleswig-holsteinische Planfeststellungsbehörde APV (Amt für Planfeststellung Verkehr) den über 1.300 Seiten starken Beschluss für den deutschen Abschnitt des knapp 18 Kilometer langen Tunnelbauwerks nun inklusive aller Anhänge in die mechanische Vervielfältigung geben. Ab Mitte März soll der Beschluss zuzüglich je 51 Aktenordnern Planunterlagen dann an zwölf Stellen auf Fehmarn und im Raum Ostholstein sowie im Infrastrukturministerium von Mecklenburg-Vorpommern öffentlich ausgelegt werden.
Gegen das Tunnelprojekt mit einem Investitionsvolumen von über sieben Milliarden Euro waren im Planfeststellungsverfahren auf deutscher Seite insgesamt 12.600 Einwendungen erhoben worden, auf dänischer Seite 42. Nach der zweiwöchigen Auslegung aller Unterlagen im März – die auch im Internet einsehbar sein werden – haben potenzielle Kläger einen Monat Zeit, ihre Klagen beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.
„Da bereits Klagen angekündigt sind, können wir uns natürlich noch nicht einfach zurücklehnen. Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass unsere Planfeststellungsbehörde einen gerichtsfesten Beschluss vorgelegt hat, der auch die nächste Hürde vor dem Bundesverwaltungsgericht nehmen wird“, sagte Rohlfs.
Aussender: Harald Haase, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (SH)
Redaktion: Torben Gösch