KIEL, 03.01.19 – Das Land wird in den kommenden Jahren den Ausbau stationärer und teilstationärer Hospizplätze in Schleswig-Holstein fördern…
Eine entsprechende Förderrichtlinie ist jetzt veröffentlicht. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen für die Errichtung von Tageshospizplätzen und Hospizplätzen, beispielsweise Neubauten, Umbauten und Ausbauten einschließlich einer bedarfsgerechten Ausstattung. Zuwendungsempfänger sollen vom bürgerschaftlichen Engagement im Rahmen der Hospizarbeit getragen werden.
Gefördert werden stationäre Hospize bis zu einer maximalen Höhe von bis zu 30.000 € pro Hospizplatz und Tageshospize bis zu einer maximalen Höhe von bis zu 25.000 € pro Tageshospizplatz. Insgesamt sind 2019 dafür eine halbe Millionen Euro vorgesehen.
Sozialminister Heiner Garg betont: „Die vom bürgerschaftlichen Engagement getragenen Hospizinitiativen leisten einen unschätzbaren Beitrag für Menschen, die sterben werden. Wir wollen die Voraussetzungen dafür verbessern, um mehr Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine würdevolle und humane Begleitung durch Hospize zu ermöglichen“.
Die Förderrichtlinie finden Sie unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/P/pflege/Hospizversorgung.html
Aussender: Christine Schulze-Grotkopp, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)
Redaktion: Torben Gösch