BERLIN, 16.12.18 – Schleswig-Holsteins Minister für Inneres, Ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote, hat Freitag (14. Dezember 2018) im Bundesrat eine stärkere Berücksichtigung erbrachter Integrationsleistungen für geduldete Ausländer im Alter von 21-27 Jahren gefordert…
Er begründete damit die von Schleswig-Holstein eingebrachte Gesetzesinitiative zur Ergänzung von § 25 b Aufenthaltsgesetz.
Schleswig-Holstein will eine Bleibeperspektive für Flüchtlinge erreichen, die bereits mindestens vier Jahre in Deutschland leben, hier einen Berufsabschluss erworben oder eine Schule besucht haben, aber bereits über 21 Jahre alt sind. Dieser Gruppe ist bislang ein Bleiberecht nach § 25 a Aufenthaltsgesetz verwehrt. Die Mehrheit der unbegleiteten Minderjährigen komme im Alter von 16 bis 17 Jahren nach Deutschland. Dieser Gruppe sei es faktisch nicht möglich, die zeitliche Vorgabe eines vierjährigen Aufenthaltes bis zum 21. Lebensjahr zu erfüllen. Sie müssen oft mindestens acht Jahre abwarten, um dann über § 25 b Aufenthaltsgesetz ein Bleiberecht zu erhalten. Möglich ist das in der Regel nur über Kettenduldungen.
„Der Gruppe der über 21-jährigen wird also ein Bleiberecht unabhängig davon verwehrt, ob sie Integrationsleistungen erbringen. Das erscheint nur bedingt mit der gesetzgeberischen Intention vereinbar, die ja gerade auf die Anerkennung nachhaltiger Integrationsleistungen abzielte“, so Grote. Der vorliegende Gesetzesentwurf solle diese Lücke nun schließen: „Wenn die Voraussetzungen für eine Titelerteilung nach § 25a Absatz 1 erfüllt sind, soll geduldeten Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können. Diese Personen müssen das 21., nicht aber das 27. Lebensjahr vollendet haben. Und sie müssen nachhaltig integriert sein“, erläuterte Grote.
Link zum Antrag:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0601-0700/621-18.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)