KIEL, 03.12.18 – Spezialeinheiten und Observationskräfte der Landespolizei erhalten ab 1. Januar 2019 mehr Geld. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Erhöhung der Erschwerniszulage beschlossen…
„Mit der Neuregelung der Erschwerniszulage für besondere Einsätze bleibt das Land im Bund-Länder-Vergleich weiterhin wettbewerbsfähig“, sagte Finanzministerin Monika Heinold: „Wir setzen eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um und stärken systematisch den öffentlichen Dienst des Landes.“ Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf jährlich 855.000 Euro. Die Mittel sind bereits im Haushalt eingeplant.
Für Innenminister Hans-Joachim Grote ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal: „Mit der Erhöhung der Erschwerniszulage tragen wir dem Umstand Rechnung, dass Spezialeinheiten und Observationskräfte häufig besonderen Risiken sowie höheren körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt sind. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir als Landesregierung den Beamtinnen und Beamten diese Zulage jetzt gewähren können, denn ihr Einsatz ist wichtig für die Sicherheit in Schleswig-Holstein.“
Im Einzelnen wurden folgende Regelungen beschlossen:
Für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezialeinsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze, für Beamtinnen und Beamte als Verdeckte Ermittlerinnen und Verdeckte Ermittler sowie für Beamtinnen und Beamte in der Observationsgruppe und in der observationsbegleitenden Operativtechnik des Verfassungsschutzes wird die monatliche Zulage auf 300 Euro angehoben. Eine Zulage in Höhe von 150 Euro monatlich wird in einem Zivilen Streifenkommando, im Fahndungs- und Aufklärungskonzept Staatsschutz sowie im Personenschutz verwendeten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten gewährt. Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Ersten Einsatzhundertschaft erhalten eine Zulage von 100 Euro monatlich.
Aussender: Patrick Tiede, Finanzministerium (SH)
Redaktion: Torben Gösch