Bonn, 25.11.18 – Der Agrarausschuss des Deutschen Bundestags veranstaltet morgen (26. November) eine Anhörung zum Gesetzentwurf, der die betäubungslose Ferkelkastration um weitere zwei Jahre verlängern soll…
Bemerkenswert ist dabei, dass die Koalitionsfraktionen es vermieden haben, Sachverständige aus Tierschutzorganisationen einzuladen. Der Deutsche Tierschutzbund hatte den Mitgliedern des Agrarausschusses vorab eine umfassende Stellungnahme vorgelegt und kommt darin zu einem klaren Urteil: Das Vorhaben der Großen Koalition ist nicht nur ein klarer Rückschritt für den Tierschutz, es verstößt sogar gegen das Staatsziel Tierschutz und somit das Grundgesetz.
„Die Pläne der Koalition sind schlicht verheerend. Sie verlängern nicht nur bewusst die Tierqual für bis zu 40 Millionen Ferkel. Mit diesem Gesetzentwurf tritt die Koalition das Staatsziel Tierschutz und somit das Grundgesetz mit Füßen. Wie tief kann diese Koalition noch sinken? Wir fordern die Agrarpolitiker der Koalition auf, den Entwurf sofort zu stoppen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Und weiter: „CDU, CSU und SPD wissen offenbar genau, was sie da Schlechtes tun, denn nur so ist erklärbar, dass sie es ausdrücklich vermeiden, die Argumente der Tierschutzverbände im Ausschuss offiziell anzuhören.“
Die tierschutzwidrige Praxis der betäubungslosen Kastration von männlichen Ferkeln wird von den Tierschützern seit vielen Jahren angeprangert. Bereits 2008 hat auch die Branche selbst die Grausamkeit der Prozedur öffentlich anerkannt: Der Deutsche Bauernverband, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels und der Verband der Fleischwirtschaft hatten sich in der „Düsseldorfer Erklärung“ dafür ausgesprochen, schnellstmöglich auf die Kastration zu verzichten. Fünf Jahre später zog der Gesetzgeber nach und beschloss das Verbot ab 2019. „Uns ist bewusst, dass die betroffenen Landwirte immer mehr in die Klemme kommen, der 1.1.2019 ist nahe“, so Schröder. „Aber die Zeit, die seit Gesetzesbeschluss vor fünf Jahren verspielt wurde, die geht auf das Konto der Verbandsvertreter und der Politik, die nichts getan haben, um alle Betroffenen rechtzeitig auf das Datum vorzubereiten. Einen drohenden Strukturbruch, wenn es den denn gibt, den verantwortet dann der Deutsche Bauernverband.“
Der Deutsche Bundestag wird den Gesetzentwurf voraussichtlich am 29. November in der 2. und 3. Lesung verabschieden. Wenn der Bundesrat keinen Einspruch einlegt, tritt das Gesetz zum 1.1.2019 in Kraft – und damit wäre die Kastration männlicher Ferkel ohne Betäubung weitere zwei Jahre zulässig.
Aussender: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Redaktion: Torben Gösch