- Deutsche Umwelthilfe reicht fristgerecht ihre Stellungnahme beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren für saubere Luft in München ein
- Nationales Recht enthält schon jetzt Grundlagen für eine Erzwingungshaft und bedarf keiner Bestätigung durch den EuGH
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kündigte im August an, Zwangshaft gegen Ministerpräsident und andere Politiker durch Europäischen Gerichtshof klären zu lassen
- Bayerische Regierung zeigt auch kurz vor der Landtagswahl ihr Herz für Dieselstinker und ihr Desinteresse am Gesundheitsschutz der Menschen
Berlin, 03.10.18 – Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) hat der 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) mit Schreiben vom 17. August 2018 angekündigt, die Frage der Zwangshaft gegenüber Amtsträgern eines deutschen Bundeslandes dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen…
Zwangshaft gegen Regierungspolitiker wegen Dieselabgasen in München rechtlich möglich und für die ‚Saubere Luft‘ notwendig weiterlesen