Kernkraftwerk Brunsbüttel: Leckagen an zwei Rohren in einem Betriebskühlkreis

BRUNSBÜTTEL, KIEL, 30.10.18 – Im Kernkraftwerk Brunsbüttel sind Leckagen an zwei Rohren in einem Betriebskühlkreis festgestellt worden…

Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (30. Oktober) in Kiel mit. Die Rohre waren inspiziert worden, nachdem es in dem Kühlkreis zu einem Füllstandsabfall gekommen war.

Der betroffene Kühler wurde außer Betrieb genommen. Die Leckage hatte keine Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des Betriebskühlkreises und der zu versorgenden Kühlstellen, da auf einen parallel geschalteten Kühler umgeschaltet werden konnte.

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat die Untersuchung des Ereignisses aufgenommen und unabhängige Sachverständige hinzugezogen. Die Vattenfall-Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgemäß gemeldet.

Hintergrund:

Mit dem von dem Ereignis betroffenen Betriebskühlkreis werden eine Reihe von Verbrauchern im Kernkraftwerk wie Lüfter, Notstromversorgungseinrichtungen oder Pumpen gekühlt.

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet.

Aussender: Jana Ohlhoff und Joschka Touré, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch