KIEL, 28.10.18 – Das Land fördert den Betrieb und die Sanierung von Tierheimen in Schleswig-Holstein…
Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat daher heute (28. Oktober) anlässlich der Einweihung einer neuen Wildtierstation des Kieler Tierheims Uhlenkrog einen Förderbescheid in Höhe von 25.000 Euro an Sabine Petersen, zweite Vorsitzende des Tierschutzvereins Kiel und Umgebung, überreicht. „Mit der Unterbringung herrenloser Tiere und Fundtiere leisten ehrenamtliche Tierschutzvereine im Land eine wertvolle Arbeit. Dafür möchte ich mich bedanken. In vielen Tierheimen besteht allerdings großer Sanierungsbedarf, um eine tiergerechte Unterbringung weiter zu gewährleisten. Es ist daher gut, dass wir hier von Landesseite unterstützen können“, sagte Umweltminister Albrecht. Schließlich seien Projekte wie die neue Wildtierstation von besonderer Bedeutung für den Tierschutz in unserem Land, so der Minister.
Das Tierheim Kiel ist mit einer Gesamtfläche von 15.000 Quadratmetern das größte Tierheim in Schleswig-Holstein. Der Bau der neuen Wildtierstation mit Wildtier-Pflegeräumen und vier großen Volieren für Wildvögel war aufgrund der steigenden Anzahl der zu betreuenden Tiere notwendig geworden. So mussten 1994 nur 154 Wildvögel und 87 sonstige Wildtiere wie beispielsweise Igel, Fledermäuse, Eichhörnchen und Wildkaninchen betreut werden – 2017 waren es schon 588 Wildvögel und 145 sonstige Wildtiere. Zu den Wildvögeln zählen vor allem verletzte Habichte, Uhus und andere Wildvögel.
Das neue Gebäude ermöglicht eine zentrale Unterbringung von Wildtieren und dient zudem als Lager für Tierfutter. Zum neuen Gebäude gehören unter anderem vier große Volieren, die sich in ruhiger Lage auf der Rückseite des Gebäudes befinden und miteinander verbunden werden können. Damit ermöglicht das Tierheim eine tiergerechte Haltung vor allem für Wildvögel und mehr Platz für alle anderen zu betreuenden Tiere. Die Gesamtkosten für den Bau der Wildtierstation umfassen 480.000 Euro.
Die meisten Tierheime im Land werden durch örtliche Tierschutzvereine, die in der Regel ehrenamtlich arbeiten, zur Aufnahme und Pflege von gefundenen oder abgegebenen Heimtieren betrieben. Die Aufwendungen, die bei der Unterbringung, Pflege und medizinischen Betreuung von Fundtieren entstehen, werden durch die Gemeinden erstattet. Weitergehende Leistungen, wie die Erweiterung oder der Umbau von zu klein gewordenen oder nicht mehr tierschutzgerechten Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen oder die Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen wie beispielsweise Zwinger, Käfige und Geräte sind in dem Erstattungsbeitrag der Kommunen nicht enthalten. Zur Finanzierung dieser Leistungen können die Tierschutzvereine in der Regel nur auf Mitgliedsbeiträge und gelegentliche Spenden zurückgreifen. „Hier setzt unsere Förderrichtlinie an und ist ein voller Erfolg. Es wurden in diesem Jahr bereits 21 Förderanträge gestellt. Wir brauchen die Tierheime in unserem Land und die vielen ehrenamtlichen Helfer. Diese darf man nicht im Regen stehen lassen. Ebenso wenig, wie die Tiere“, so Albrecht.
Hintergrund:
Am 10. Juli 2018 erließ das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) eine neue Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Tierschutzes. Diese regelt die Verteilung der in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Fördermittel für Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Für das Haushaltsjahr 2018 stehen insgesamt 350.000 Euro zur Verfügung, gesplittet in Zuwendungen für den Betrieb der Tierheime (100.000 Euro) und Zuschüsse für investive Maßnahmen in Tierheimen (250.000 Euro). Die Förderung soll auch 2019 fortgeführt werden.
Aussender: Jana Ohlhoff, Joschka Touré, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch