KIEL, 30.08.18 – Zur heute in Schleswig-Holsteinischen Printmedien geäußerten Kritik des FDP-Landtags-Abgeordneten Jan Markus Rossa am Landesstrafvollzug erklärt das Justizministerium…
„Die Jamaika-Koalition hat aus gutem Grunde die Personalbedarfsanalyse für den Vollzug im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Der entsprechende Beschluss ist Ende 2017 im Landtag einstimmig verabschiedet worden. Derzeit wird die Personalbedarfsanalyse umgesetzt. Diese umfangreiche Aufgabe läuft unter externer Begleitung von PwC und unter Beteiligung der Bediensteten aller Vollzugsanstalten. Das sorgt für hohen Praxisbezug der Ergebnisse.
Zudem werden aktuell die Auswirkungen des neuen Landesstrafvollzugsgesetzes evaluiert. Die Ergebnisse werden in die Überprüfung des Landesstrafvollzugsgesetzes einfließen, um erforderlichenfalls Änderungen vorzunehmen. Die Gesetzesnovelle ist bereits für das erste Halbjahr 2019 geplant. Aber gerade die Erfahrung mit der letzten Reform zeigt, dass hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Die Kritik an Justizministerin Dr. Sütterlin-Waack, sie habe noch nicht einmal die lange angekündigte Personalbedarfsanalyse vorgelegt, geht deshalb fehl.
Im Übrigen stehen zum Themenkomplex „Aufschluss“ in den Justizvollzugsanstalten die Ermessensmöglichkeiten bereits im Landesstrafvollzugsgesetz. Die Gerichte haben die Organisationszeiten, insbesondere der Justizvollzugsanstalt Lübeck, bereits als Einschlussgrund anerkannt. Für gesetzliche Schnellschüsse im Hinblick auf die Verkürzung von Aufschlusszeiten besteht daher auch keine Veranlassung.
Zu der geforderten Anhebung der Tarife: Für das Einstiegsamt im Allgemeinen Vollzugsdienst ist bereits Anfang 2017 eine Stellenhebung von A7 auf A8 erfolgt. Eine A6-Besoldung existiert nur noch bei einigen wenigen Stellen im mittleren Verwaltungsdienst der Justizvollzugsanstalten, der keinen Wechselschichtdienst leistet. Eine Anhebung dieser Stellen auf A7 ist im Haushaltsentwurf 2019 der Landesregierung enthalten.
Zur Personalstärke: Mit Hilfe der Haushaltsbeschlüsse des Landtages hat das Justizministerium 44 zusätzliche Anwärterstellen in 2018 geschaffen, für 2019 sind weitere 15 geplant. Mit diesen 59 Stellen und den bereits zur Verfügung stehenden Anwärterstellen können wir die 63 neuen Stellen im Allgemeinen Vollzugsdienst, die ab 2021 zur Verfügung stehen, mit ausgebildeten Fachkräften zukünftig besetzen. Der Vollzug bildet selbst aus. Es gibt keinen freien Markt für Vollzugsbedienstete.
Derzeit laufen zwei Ausbildungskurse für Justizvollzugsdienstanwärterinnen und-wärter mit 21 bzw. 24 Teilnehmenden Ein dritter Kurs mit 25 Personen startet bereits im Oktober diesen Jahres. Im kommenden Jahr beginnen zwei weitere Kurse mit jeweils 25 Anwärterinnen und Anwärtern. Die Verdoppelung der Ausbildungskapazitäten ist daher bereits angelaufen und durch die zusätzlichen Stellen für die Justizvollzugsschule im Haushaltsentwurf 2019 der Landesregierung auch erkennbar.
Unabhängig von den oben genannten Anwärterstellen in 2018 und 2019 wurde der Vollzugsdienst in den letzten Jahren (2016 bis 2018) personell um 41 Stellen aufgestockt.
Derzeit sind an allen Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein (inklusive Jugendarrestanstalt Moltsfelde) insgesamt 903 Vollzugsbedienstete tätig, es sind im Allgemeinen Vollzugsdienst derzeit 97,50% der Stellen besetzt. Die Zahl der Gefangenen beträgt 1188 (Stand 29. August). Von den zur Verfügung stehenden 87 Anwärterstellen für den Allgemeinen Vollzugsdienst und Werkdienst sind aktuell 44 Stellen besetzt. Zum 1. Oktober werden weitere 25 Anwärterstellen besetzt werden. Dann beträgt die Quote 90,80%.“
Aussender: Dr. Wolf Gehrmann, Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (SH)
Redaktion: Torben Gösch