Eutin, 10.08.18 – Der Kreis Ostholstein beabsichtigt den Bungsberg mit seinem Vorland als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Bereits Anfang 2017 wurde das Gebiet einstweilig sichergestellt…
Das bedeutet, dass bereits jetzt ein großer Teil des Gebietes geschützt ist. Die einstweilige Sicherstellung ist auf zwei Jahre befristet. Derzeit läuft das Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet „Bungsberg mit Vorland“.
Der Bungsberg ist die eiszeitlich entstandene höchste Erhebung Schleswig-Holsteins. Aufgrund seiner Höhe von 167 m wurde er von der letzten Eiszeit umflossen und daher nicht durch Gletscher abgetragen und überformt wie die umgebenden Flächen (Vorland). Diese sind geprägt durch besonders markante Moränenlandschaften. Die ringförmig umschließenden Moränenwälle beinhalten in alle Himmelsrichtungen abfließende Bäche, die teilweise in tief eingeschnittenen Kerbtälern verlaufen. Es ist eine Natur- und Kulturlandschaft von besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit entstanden.
„Durch diese Einzigartigkeit eignet sich das Gebiet um den Bungsberg außerordentlich gut als Landschaftsschutzgebiet.“ erläutert Joachim Siebrecht, Leiter des Fachdienstes Naturschutz des Kreises Ostholstein. Regional und überregional bedeutsam, bietet es uneingeschränkten Naturgenuss und ermöglicht es, eine struktur- und artenreiche Natur- und Kulturlandschaft zu erleben.
Auch Landrat Reinhard Sager ist überzeugt davon, diese Landschaft unter Schutz zu stellen. „Das Vorland des Bungsberges macht vor Kreisgrenzen nicht Halt. Umso erfreulicher ist es, dass auch der Kreis Plön beabsichtigt, hier ein Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. So kann der Bungsberg mit seiner Moränenlandschaft vollständig unter Schutz gestellt werden.“
Das Verfahren zur Unterschutzstellung im Kreis Ostholstein ist nun so weit fortgeschritten, dass die untere Naturschutzbehörde die Gemeinden und Ämter, die Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände beteiligt hat. Diese haben bis Ende September Gelegenheit, eine Stellungnahme zur geplanten Unterschutzstellung abzugeben. Der Entwurf der Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bungsberg mit Vorland“ wird in Kürze bei den betroffenen Amtsverwaltungen (Oldenburg-Land, Lensahn und Ostholstein-Mitte) und der unteren Naturschutzbehörde ausgelegt werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann sechs Wochen Zeit, zum Entwurf der Verordnung Stellung zu nehmen. Der Entwurf der Kreisverordnung inklusive der dazugehörigen Karten kann auch auf der Internetseite des Fachdienstes Naturschutz des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de/naturschutz eingesehen werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und mit den Belangen des Landschaftsschutzes abgewogen. Im Anschluss an diesen Abwägungsprozess erfolgt dann der Erlass der Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bungsberg mit Vorland“.
Aussender: Carina Leonhardt, Kreis Ostholstein
Redaktion: Torben Gösch