KIEL, 09.07.18 – Unterstützung für die Wasser- und Bodenverbände in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung stellt in diesem Jahr erstmals 700.000 Euro mehr für die gesetzlichen Aufgaben zur Unterhaltung der Gewässer zur Verfügung…
Dies teilte das Umweltministerium heute (9. Juli) mit. Damit können 2018 insgesamt 5,7 Millionen Euro für die Gewässer- und Deichunterhaltung sowie für Unterhaltung und Betrieb von Schöpfwerken eingesetzt werden. Parallel dazu haben sich die Verbände bereit erklärt, die Zielvereinbarung „Schonende Gewässerunterhaltung“ bis 2022 zu verlängern, die Unterhaltungskonzepte in ein digitales Unterhaltungsverzeichnis zu überführen und die Informationen über Intensität und Umfang der Gewässerunterhaltung weiter zu verdichten. „Ziel ist es, dass alle Daten bis 2021 digital zur Verfügung stehen. Damit wollen wir mehr Transparenz schaffen und den Zugang zu Informationen über die Gewässerunterhaltungsarbeiten insgesamt verbessern“, sagte Umweltminister Robert Habeck.
In vier Pilotprojekten, den Bearbeitungsgebieten Miele, Schwartau, Mittellauf Stör und Bramau ist bereits mit dem Digitalisierungsprozess im Land begonnen worden. „Die Art und Intensität der Gewässerunterhaltung hat einen erheblichen Einfluss auf den ökologischen Zustand und die Entwicklung von Pflanzen- und Tiergesellschaften in unseren Fließgewässern. Das bedeutet eine große Verantwortung für die Wasser- und Bodenverbände in unserem Land. Diese müssen nicht nur den Wasserabfluss im Blick haben, sondern auch die natürliche Entwicklung der Gewässer fördern“, sagte Umweltminister Robert Habeck.
Die Verbände hatten sich 2014 erstmals im Rahmen einer Zielvereinbarung dazu verpflichtet, Unterhaltungskonzepte für ihre Verbandsgewässer aufzustellen und diese mit den unteren Wasserbehörden und den unteren Naturschutzbehörden abzustimmen. Damit konnten die Unterhaltungszuschüsse für die Verbände bis 2017 an Auflagen zur naturnahen Gewässerunterhaltung geknüpft und gesichert werden. Nach Aufstellung der Konzepte wurde die Umsetzungsphase von 2015 bis 2017 gemeinsam mit dem Umweltministerium und dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände erfolgreich evaluiert.
Insgesamt wurden 412 Unterhaltungskonzepte aufgestellt. Rund 20.000 Kilometer offene Gewässer wurden in die Unterhaltungsklassen „bedarfsorientiert“, „schonend“ und „intensiv“ eingeteilt. In Schleswig-Holstein werden 31 Prozent aller offenen Gewässer gar nicht oder nur noch bedarfsorientiert, 13 Prozent schonend und nur noch 56 Prozent aus wasserwirtschaftlichen Gründen intensiver unterhalten. In den geschützten Bereichen, wie zum Beispiel Naturschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten sowie gesetzlich geschützten Biotopen oder Gewässerstrecken, in denen geschützte Tier- und Pflanzenarten leben, werden nur noch 24 Prozent intensiv unterhalten. „Ziel muss es sein, die Artenvielfalt in den Gewässern zu erhalten beziehungsweise zu fördern und entsprechend Schritte für eine extensivere Gewässerunterhaltung umzusetzen“, so Habeck.
Die Ergebnisse der Evaluation sind im Endbericht zur Evaluation der Zielvereinbarung „Schonende Gewässerunterhaltung“ zusammengefasst und stehen unter www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fluesse_baeche/gewaesserunterhaltung.html zum Herunterladen bereit.
Aussender: Jana Ohlhoff, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch