Berlin, 10.07.18 – Vor zwei Jahren trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Erstmalig veröffentlicht das Bundesamt für Justiz den Verbraucherschlichtungsbericht…
Die hier veröffentlichten Zahlen zeigen nach oben: Sowohl die Anzahl der Schlichtungsstellen wuchs, als auch die Zahl der Schlichtungsanträge. So lagen diese im Jahr 2016 bei 61.694, im Jahr 2017 bei 68.538 – ein Anstieg von 11 Prozent.
Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
„Schnell, einfach, kostengünstig: Schlichtung ist bei Verbraucherstreitigkeiten eine gute Alternative zum gerichtlichen Verfahren. Die aktuellen Antragszahlen zeigen, dass immer mehr Verbraucher/innen und Unternehmen von dem neuen Schlichtungsangebot profitieren. Für Unternehmen ist die Verbraucherschlichtung eine gute Möglichkeit, ihre Serviceorientierung auszubauen und ihre Kundenbeziehung zu stärken. Schlichtung ist immer eine Win-win-Lösung. Ich werde mich für eine Ausweitung des guten Angebots an Verbraucherschlichtung und die Erhöhung ihres Bekanntheitsgrads einsetzen.“
Zum Hintergrund:
Das BfJ veröffentlicht in seiner Funktion als Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung nach § 35 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) den ersten Verbraucherschlichtungsbericht und übermittelt diesen an die Europäische Kommission. Der Bericht stellt die Tätigkeiten aller Verbraucherschlichtungsstellen und die Entwicklung der Verbraucherstreit-beilegung in Deutschland seit Inkrafttreten des VSBG zum 1. April 2016 dar.
Aussender: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Redaktion: Torben Gösch