Bonn, 21.06.18 – Anlässlich der diesjährigen Botox-Aktionswoche (25. bis 30. Juni) fordert der Deutsche Tierschutzbund ein Ende der grausamen Botox-Versuche für Nestlé…
Das Unternehmen bezieht seine Botox-Produkte vom Hersteller Ipsen und ist damit mitverantwortlich für das Leid hunderttausender Mäuse pro Jahr. Die europaweite Botox-Aktionswoche wird bereits zum dritten Mal von der European Coalition to End Animal Experiments (ECEAE) ausgerufen, einer Allianz europäischer Tierschutzorganisationen gegen Tierversuche, der auch der Deutsche Tierschutzbund angehört.
„Nach wie vor nimmt Nestlé billigend in Kauf, dass hunderttausende Mäuse jährlich für Botox leiden und qualvoll sterben – für ein Schönheitsprodukt, das allein der menschlichen Eitelkeit dient“, kritisiert Kristina Wagner, Leiterin des Referats für Alternativmethoden zu Tierversuchen beim Deutschen Tierschutzbund. „Und das, obwohl es bereits Hersteller gibt, die auf alternative Prüfverfahren zurückgreifen.“ Der Deutsche Tierschutzbund fordert Nestlé daher dazu auf, den Verkauf der Botox-Produkte Azzalure und Dysport einzustellen und die Versuche an Mäusen umgehend zu stoppen.
Andere Botox-Hersteller, wie die Marktführer Allergan und Merz, haben auf den Druck der Öffentlichkeit bereits reagiert und nutzen heute Testmethoden mit im Labor gezüchteten Zellen. Ipsen hingegen stellt Botox-Produkte für Nestlé her, für die noch keine tierversuchsfreien Tests zugelassen sind. Somit wird noch immer jede Produktionseinheit Botox an Mäusen getestet: Im sogenannten LD50-Test bekommen diese Botox in unterschiedlich stark verdünnten Dosen in die Bauchhöhle injiziert, um zu ermitteln, bei welcher Botox-Konzentration 50 Prozent der Tiere sterben. Das Prozedere ist mit enormem Leid verbunden. Die Mäuse ersticken langsam durch die Lähmung ihrer Atemmuskulatur – dabei kann sich ihr Todeskampf über bis zu vier Tage hinziehen.
Tierversuchsverbot für Kosmetika gilt nicht für Botox
Botulinumtoxin, besser bekannt als Botox, ist ein von Bakterien produziertes Gift, das in geringem Umfang auch für medizinische Zwecke zum Einsatz kommt. Es ist aber vor allem für seine kosmetische Anwendung zur Reduzierung von Falten bekannt. Obwohl die EU seit 2013 verbietet, Kosmetika zu produzieren oder importieren, die an Tieren getestet wurden, gilt dieses Verbot nicht für Botox. Der Grund ist ein Schlupfloch im Gesetz: Botox wird injiziert und nicht auf die Haut aufgetragen, weshalb es sich nach gesetzlicher Definition nicht um ein kosmetisches Produkt handelt.
Weitere Informationen: www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/tierversuche/botox
Aussender: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Redaktion: Torben Gösch