KIEL, 09.06.18 – Erfolg für Schleswig-Holstein im Bundesrat: Die Länderkammer hat einem Antrag des Landes zum Atomgesetz (ATG) der Bundesregierung zugestimmt…
Ziel des Antrags ist es, die Übertragung von zusätzlichem Atomstrom in Netzausbaugebiete zu verhindern. „Es wäre widersinnig, wenn Atomstrom dafür sorgen würde, dass Windkraftanlagen abgeregelt werden müssen. Diese Kosten müssen am Ende von den Bürgerinnen und Bürgern mit der Stromrechnung beglichen werden“, begründete Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck den Vorstoß.
Die ATG-Novelle regelt die Übertragung von Reststrommengen zwischen Atomkraftwerken bis zur endgültigen Abschaltung der letzten Reaktoren. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung nun auf, die Übertragung von zusätzlichem Atomstrom in Netzausbaugebiete zu verhindern. Dazu zählen Schleswig-Holstein und weite Teile Norddeutschlands, in denen der Strom aus erneuerbaren Energien derzeit aufgrund von Netzengpässen nicht vollständig abtransportiert werden kann.
In Schleswig-Holstein kommt für die Übertragung von Reststrommengen nur das Atomkraftwerk Brokdorf in Frage. „Die Bundesnetzagentur hat uns schon vor Jahren bestätigt, dass Brokdorf für die Versorgungssicherheit und Netzstabilität nicht mehr nötig ist“, führt Robert Habeck aus. Weiter: „Brokdorf ist nicht systemrelevant. Die Erneuerbaren Energien und der Leitungsausbau können es ersetzen. Brokdorf früher abzuschalten wäre nur konsequent.“
Sollte ein entsprechendes Konzept nicht in angemessener Zeit entwickelt werden können, hält der Bundesrat eine gesetzliche Regelung für erforderlich, durch welche eine Übertragung von Reststrommengen auf Atomkraftwerke im Netzausbaugebiet entweder untersagt wird oder von einer Zustimmung der Bundesregierung abhängig gemacht wird.
Aussender: Joschka Knuth, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch