KIEL, 26.05.18 – Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack hat die Bedeutung der Rechtsmedizin für die Justiz betont…
Auf der 27. Frühjahrstagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in Kiel sagte sie: „Die Justiz kann ohne Rechtsmedizin nicht arbeiten, denn in vielen Fällen wären eine Feststellung des wahren Sachverhalts und damit eine Entscheidung der Justiz nicht möglich. Dies zeigt sich nicht nur, aber insbesondere im Bereich der Strafverfolgung. Ohne rechtsmedizinische Expertise können Verletzungen eines misshandelten Kindes nicht entdeckt bzw. nicht richtig eingeordnet werden. Ohne professionelle Dokumentation von Verletzungen werden mitunter der Tatnachweis und die Rekonstruktion des Tatgeschehens gerade bei Sexual- und Gewaltverbrechen für die Justiz schwierig. Und speziell bei Tötungsdelikten: Ohne rechtsmedizinische Expertise können Todesursachen nicht geklärt, medizinische Behandlungsfehler nicht aufgedeckt oder Vergiftungen nicht nachgewiesen werden.“
Die Leistungen der Rechtsmedizin für die Justiz stellten auch einen wesentlichen Bei-trag zum Opferschutz dar, so die Ministerin weiter. „Ohne ein rechtsmedizinisches Gutachten bleibt das Geschehen, der wahrhafte Sachverhalt, mitunter im Dunkeln und kann nicht aufgeklärt werden. Ein Umstand, der für die Hinterbliebenen eines Opfers häufig kaum zu ertragen ist. Erst die juristische Aufarbeitung des Geschehens, die manchmal erst durch rechtsmedizinische Gutachten möglich wird, gibt den Hinterbliebenen die Chance, das Geschehene zu verarbeiten und den Blick nach vorne zu richten.“ Und auch in den Bereichen Wissenschaft und Forschung leiste die Rechtsmedizin Hervorragendes. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse setzten regelmäßig neue Impulse für die Entwicklung des Rechts, so Sütterlin-Waack.
Aussender: Oliver Breuer, Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (SH)
Redaktion: Torben Gösch